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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Pflegedienst HELGA GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3609 IN 6358/25

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 4. November 2025 um 13:14 Uhr im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Pflegedienst HELGA GmbH, Hellersdorfer Promenade 3, 12627 Berlin, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 218146, wird von ihrer Geschäftsführerin Agnieszka Chyczewska vertreten. Der ambulante Pflegedienst ist in der Betreuung und häuslichen Versorgung von Pflegebedürftigen tätig und sieht sich nun mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten konfrontiert.

Zur Sicherung der Vermögenswerte und zur Vorbereitung einer möglichen Verfahrenseröffnung ordnete das Gericht umfassende Maßnahmen nach §§ 21, 22 Insolvenzordnung (InsO) an.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Rahel-Hirsch-Straße 10, 10557 Berlin, bestellt. Ihm obliegt es, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten sowie eine erste Prüfung der finanziellen Situation vorzunehmen.

Mit dem Beschluss wurde verfügt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Insbesondere ist der Pflegedienst HELGA GmbH untersagt, Außenstände selbst einzuziehen. Dr. Schulte-Kaubrügger ist befugt, Bankguthaben und Forderungen des Unternehmens einzuziehen, eingehende Gelder entgegenzunehmen und ein Insolvenzsonderkonto gemäß dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. Februar 2019 (Az. IX ZR 47/18) einzurichten und zu führen.

Darüber hinaus wurde angeordnet, dass Zwangsvollstreckungen gegen die Schuldnerin untersagt und bereits begonnene Maßnahmen vorläufig eingestellt werden, soweit keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind.

Die Schuldner der Pflegedienst HELGA GmbH – also Drittschuldner – dürfen ab sofort nicht mehr an die Gesellschaft selbst zahlen, sondern nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter. Dieser wurde zudem beauftragt, die Zustellungen des Beschlusses an die Drittschuldner vorzunehmen und den entsprechenden Nachweis zu führen.

Dr. Schulte-Kaubrügger ist befugt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin zu betreten, Einsicht in Unterlagen und Geschäftsbücher zu nehmen sowie Nachforschungen über die Vermögensverhältnisse anzustellen. Er kann Auskünfte bei Dritten – insbesondere bei Banken, Versicherungen, Behörden und Gerichten – einholen und auch Einsicht in Grundbücher nehmen, soweit diese Eintragungen zur Schuldnerin enthalten.

Mit dieser Anordnung wurde der Geschäftsbetrieb der Pflegedienst HELGA GmbH unter gerichtliche Aufsicht gestellt, um die wirtschaftliche Situation des Unternehmens zu stabilisieren und die Gläubigerinteressen zu wahren. Der Beschluss stellt sicher, dass die vorhandenen Vermögenswerte gesichert bleiben, bis das Amtsgericht über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheidet.

Das Verfahren befindet sich damit in einer entscheidenden Prüfungsphase, in der geklärt wird, ob eine Sanierung möglich ist oder ob eine geordnete Abwicklung folgen muss.

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