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Insolvenzanträge gegen die VeX GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Bonn hat in zwei getrennten Verfahren entschieden, dass über das Vermögen der VeX GmbH, Porzer Straße 67, 53842 Troisdorf, kein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 17103 eingetragen und firmierte früher unter VeX UG (haftungsbeschränkt). Geschäftsführerin ist Yasemin Karpa, wohnhaft in Geldern.

Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 97 IN 145/24 hatte eine Gläubigerin am 23. September 2024 die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt. Ebenso lag im Verfahren 97 IN 11/25 ein weiterer Antrag einer Gläubigerin vom 15. Januar 2025 vor. In beiden Fällen wies das Amtsgericht Bonn die Anträge mit Beschlüssen vom 5. November 2025 mangels Masse ab.

Die Abweisung mangels Masse bedeutet, dass das vorhandene Vermögen der Gesellschaft nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens – insbesondere die Vergütung des Insolvenzverwalters und die Gerichtskosten – zu decken. Damit wird kein förmliches Insolvenzverfahren eröffnet, und die Gläubiger können ihre Forderungen nicht über das Insolvenzgericht geltend machen.

Mit dieser Entscheidung ist faktisch festgestellt, dass die VeX GmbH zahlungsunfähig und vermögenslos ist. In solchen Fällen droht regelmäßig die Löschung der Gesellschaft aus dem Handelsregister wegen Vermögenslosigkeit. Für die Gläubiger bedeutet die Abweisung, dass ihre Ansprüche voraussichtlich uneinbringlich bleiben.

Beide Beschlüsse des Amtsgerichts Bonn datieren vom 5. November 2025 und unterstreichen, dass die wirtschaftliche Lage der VeX GmbH endgültig als nicht sanierungsfähig eingeschätzt wurde.

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