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Herold Ingenieurgesellschaft für Garten- und Landschaftsbau mbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzantragsverfahren der Herold Ingenieurgesellschaft für Garten- und Landschaftsbau mbH aus Berlin ist eine entscheidende Maßnahme getroffen worden, um das verbliebene Vermögen des Unternehmens zu schützen. Das Amtsgericht Charlottenburg hat unter dem Aktenzeichen 3610 IN 6518/25 am 31. Oktober 2025 um 15:30 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Die Gesellschaft mit Sitz in der Soldiner Straße 53 in Berlin, vertreten durch Geschäftsführer Thomas Klaus-Bartsch, ist im Handelsregister unter der Nummer HRB 96309 eingetragen. Der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen machte es erforderlich, vorläufig einzugreifen, um eine mögliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage zu verhindern.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Philipp Hackländer mit Kanzleisitz in der Rahel-Hirsch-Straße 10 in Berlin bestellt. Ihm obliegt fortan die Aufgabe, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern und zu erhalten. Gleichzeitig wurde verfügt, dass Verfügungen der Schuldnerin über Vermögenswerte nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig sind. Insbesondere ist es der Gesellschaft untersagt, Außenstände selbst einzuziehen.

Zusätzlich wurde der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, ein Insolvenzsonderkonto einzurichten, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen und eingehende Gelder sowie Schecks entgegenzunehmen. Drittgläubiger, also Schuldner der Gesellschaft, wurden ausdrücklich aufgefordert, nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten – Zahlungen an die Schuldnerin selbst sind unzulässig.

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen das Unternehmen wurden ebenfalls untersagt oder – falls bereits eingeleitet – vorläufig eingestellt, es sei denn, sie betreffen unbewegliches Vermögen.

Rechtsanwalt Dr. Hackländer erhält zudem umfassende Befugnisse: Er darf Geschäftsräume betreten, Einsicht in Bücher und Unterlagen nehmen, Auskünfte bei Dritten – insbesondere Banken, Versicherungen und Behörden – einholen sowie Grundbucheinträge prüfen. Ziel ist es, die Masse für ein mögliches späteres Insolvenzverfahren zu sichern und die wirtschaftlichen Verhältnisse der Schuldnerin aufzuklären.

Die Entscheidung des Amtsgerichts Charlottenburg markiert einen tiefgreifenden Einschnitt für das traditionsreiche Unternehmen im Bereich Garten- und Landschaftsbau. Ob eine nachhaltige Sanierung oder eine geordnete Abwicklung folgt, wird sich mit der Entscheidung über die formelle Verfahrenseröffnung zeigen. Bis dahin bleibt die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gesellschaft massiv eingeschränkt.

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