Aktenzeichen: 9 IN 96/25
Das Amtsgericht Bersenbrück hat am 24. Oktober 2025 um 12:10 Uhr im Verfahren der AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, RB Vollstreckung Firmenkunden Süd, als Antragstellerin gegen die Kirchhoff Karosseriebau- und -reparatur GmbH aus Ankum, wichtige Sicherungsmaßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse und zum Schutz der Gläubiger angeordnet.
Die Schuldnerin, mit Sitz in der Tütinger Straße 29, 49577 Ankum, wird vertreten durch ihren Geschäftsführer Heinrich Macke und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Osnabrück unter der Nummer HRB 20250 eingetragen.
Zur Sicherung des Vermögens und zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ordnete das Gericht gemäß §§ 21, 22 der Insolvenzordnung (InsO) die vorläufige Insolvenzverwaltung an.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Maike Tallen, Brückenort 4, 49565 Bramsche, bestellt. Sie ist telefonisch unter 05461/8013108, per Fax unter 05461/8013109 und per E-Mail unter info@kanzlei-tallen.de erreichbar.
Die Schuldnerin darf über ihr Vermögen ab sofort nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin verfügen. Zudem wurden sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen untersagt, bereits eingeleitete Vollstreckungen werden vorläufig eingestellt, soweit keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind.
Frau Tallen wurde befugt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen, eingehende Gelder entgegenzunehmen sowie neue Sonderkonten im Namen der Schuldnerin oder in ihrer Funktion als vorläufige Insolvenzverwalterin zu eröffnen. Sie ist außerdem ermächtigt, Verbindlichkeiten einzugehen, die im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu Masseverbindlichkeiten werden.
Darüber hinaus wurde die Insolvenzverwalterin beauftragt, die Zustellungen des Beschlusses vorzunehmen, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten sowie den Betrieb in Abstimmung mit der Geschäftsführung vorläufig fortzuführen. Sollte eine Betriebseinstellung erforderlich sein, ist das Gericht unverzüglich zu informieren.
Die Geschäftsräume der Kirchhoff Karosseriebau- und -reparatur GmbH dürfen von der Insolvenzverwalterin betreten werden; die Schuldnerin ist verpflichtet, Einsicht in ihre Bücher und Unterlagen zu gewähren. Der Beschluss vom 8. Oktober 2025, mit dem ein Gutachtenauftrag erteilt worden war, bleibt bestehen.
Die Verfügungsbefugnis über bestehende Arbeitsverhältnisse verbleibt vorerst bei der Schuldnerin, doch bedürfen Neuanstellungen, Änderungen oder Kündigungen der Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin.
Das Gericht begründet die Anordnung mit der Notwendigkeit, eine nachteilige Veränderung der Vermögenslage der Schuldnerin zu verhindern und die Fortführung des Betriebs zu sichern, um mögliche Gläubigerschäden abzuwenden.
Gegen den Beschluss kann die Schuldnerin sofortige Beschwerde einlegen. Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung. Beschwerden sind beim Amtsgericht Bersenbrück, Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück, einzureichen.
Mit dieser Entscheidung tritt die Kirchhoff Karosseriebau- und -reparatur GmbH in eine entscheidende Phase ihres Insolvenzverfahrens: Die bestellte Verwalterin wird nun die wirtschaftliche Lage prüfen und über die Möglichkeiten einer Sanierung oder eines geordneten Verfahrens zur Gläubigerbefriedigung berichten.