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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die RAMS UG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Göttingen – Insolvenzgericht hat am 29. September 2025 im Verfahren mit dem Aktenzeichen 74 IN 138/25 GOE die vorläufige Verwaltung des Vermögens der RAMS UG (haftungsbeschränkt) angeordnet.

Die Gesellschaft mit Sitz in der Gotthelf-Leimbach-Straße 11a, 37079 Göttingen, wird durch ihre Geschäftsführerin Larissa Schiffer vertreten.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Henning Jung, Kanzleisitz Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel, bestellt. Er ist unter der Telefonnummer 0561/3166311, per Fax 0561/3166312 sowie über die E-Mail-Adresse h.jung@westhelleundpartner.eu erreichbar.

Ab sofort sind Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam. Zudem wurden die Schuldner der Gesellschaft ausdrücklich aufgefordert, Leistungen ausschließlich unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung zu erbringen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Der vollständige Beschluss liegt zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus.

Gegen die Entscheidung ist die sofortige Beschwerde möglich. Sie muss innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Göttingen eingereicht werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung, Verkündung oder wirksamen öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses. Auch Gläubiger können Beschwerde einlegen, wenn sie die internationale Zuständigkeit des Gerichts nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 bestreiten wollen.

Mit dieser Entscheidung stellt das Gericht die Vermögenssicherung der RAMS UG sicher und schafft die Grundlage für die weitere Prüfung der wirtschaftlichen Lage.

Amtsgericht Göttingen, Beschluss vom 29.09.2025 – Aktenzeichen 74 IN 138/25 GOE

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