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Doppelte Insolvenz in Hamburg: Knaack GmbH und Matthias Knaack Kranvermietung GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 12 IN 138/25 und 12 IN 139/25

Die wirtschaftliche Lage zweier miteinander verbundener Hamburger Unternehmen hat sich dramatisch zugespitzt. Sowohl die Knaack GmbH als auch die Matthias Knaack Kranvermietung GmbH, beide mit Sitz am Pollhornbogen 17 in 21107 Hamburg, sind unter die vorläufige Insolvenzverwaltung gestellt worden. Die zuständigen Beschlüsse wurden am 25. September 2025 durch das Amtsgericht Delmenhorst erlassen.

Bereits um 15:30 Uhr traf es die Knaack GmbH (HRB 189149, Amtsgericht Hamburg), gefolgt von der Matthias Knaack Kranvermietung GmbH (HRB 188755) nur zwei Stunden später um 17:30 Uhr. Beide Gesellschaften werden von Geschäftsführer Daniel Janssen aus Dötlingen vertreten.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde in beiden Verfahren Rechtsanwalt Tim Beyer von der renommierten Kanzlei GÖRG Insolvenzverwaltung mit Sitz in Bremen bestellt. Er übernimmt die zentrale Aufgabe, das jeweilige Unternehmensvermögen zu sichern und vor nachteiligen Veränderungen zu schützen.

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist es den Unternehmen nun untersagt, ohne Zustimmung des vorläufigen Verwalters über ihr Vermögen zu verfügen. Gläubiger und Drittschuldner wurden eindringlich aufgefordert, künftig ausschließlich unter Berücksichtigung des gerichtlichen Beschlusses zu leisten, um ihre Ansprüche nicht zu gefährden.

Die parallele Insolvenz zweier Unternehmen, die an derselben Adresse firmieren und von derselben Geschäftsführung vertreten werden, deutet auf eine tiefergehende wirtschaftliche Verbindung hin. Es bleibt abzuwarten, ob eine Sanierung innerhalb des Insolvenzverfahrens möglich ist oder ob es zur endgültigen Zerschlagung der Geschäftsaktivitäten kommt.

Für Gläubiger und Geschäftspartner stellt diese Entwicklung ein nicht zu unterschätzendes Risiko dar. Die kommenden Wochen werden entscheidend dafür sein, ob eine tragfähige Lösung zur Restrukturierung gefunden werden kann.

Amtsgericht Delmenhorst – 25.09.2025

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