Aktenzeichen: 67b IN 135/25 – Amtsgericht Hamburg
Im Rahmen des beim Amtsgericht Hamburg anhängigen Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der GP Adler Management GmbH, Havighorster Redder 39A, 22115 Hamburg, hat das Gericht mit Beschluss vom 19. September 2025 die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt. Gleichzeitig wurden die bereits zuvor erlassenen Sicherungsmaßnahmen aufgehoben.
Die GP Adler Management GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer HRB 180571 eingetragen. Zuvor war das Unternehmen unter der Anschrift Lademannbogen 21–23, 22339 Hamburg registriert. Vertreten wird die Gesellschaft von der Geschäftsführerin Frau Márcia Isamara Francisco Cuma.
Der Geschäftszweck der Gesellschaft umfasst das schlüsselfertige Bauen sowie Maurer-, Putz- und Dämmungsarbeiten, womit sie in einem für die Bauwirtschaft typischen Leistungsspektrum tätig war.
Der Insolvenzantrag war von einer Gläubigerin am 20. Mai 2025 gestellt worden und bezog sich auf Forderungen gegenüber der Schuldnerin. In der Folge hatte das Gericht zur Sicherung der Insolvenzmasse am 8. Juli 2025 vorläufige Maßnahmen nach §§ 21, 22 Insolvenzordnung (InsO) angeordnet, die eine Veränderung der Vermögenslage verhindern sollten.
Nach eingehender Prüfung kam das Gericht nun jedoch zu dem Ergebnis, dass das noch vorhandene Vermögen der Schuldnerin nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Somit greift § 26 Absatz 1 InsO, wonach in einem solchen Fall die Verfahrenseröffnung abzulehnen ist.
Mit der Abweisung des Antrags gelten auch alle im Rahmen der vorläufigen Verwaltung getroffenen Maßnahmen als aufgehoben. Eine Veröffentlichung der Entscheidung erfolgte gemäß § 9 InsO.
Der vollständige Beschluss kann auf Antrag in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Hamburg, 19.09.2025
Amtsgericht Hamburg – Insolvenzgericht