Aktenzeichen: 4 IN 1345/25
Amtsgericht Mannheim – Insolvenzgericht – Beschluss vom 15.08.2025
Im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der
Sylvia Herbig Vermögensverwaltung GmbH
Maxburgstraße 18
68219 Mannheim
Handelsregister: Amtsgericht Mannheim, HRB 724268
Vertreten durch die Geschäftsführerin Silvia Pia Herbig
hat das Insolvenzgericht am 15. August 2025 beschlossen:
Beschluss:
Der Antrag des Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse gemäß § 26 InsO abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann sofortige Beschwerde eingelegt werden.
- Frist: zwei Wochen
- Gericht:
Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim
Fristbeginn:
Mit Verkündung oder Zustellung der Entscheidung oder mit der öffentlichen Bekanntmachung unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de
(gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO: Zustellung gilt zwei Tage nach Veröffentlichung als bewirkt).
Form der Einlegung:
- Schriftlich oder
- Zur Niederschrift der Geschäftsstelle (auch jedes anderen Amtsgerichts möglich; fristwahrend nur bei rechtzeitigem Eingang beim zuständigen Gericht).
- Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Bevollmächtigten erforderlich.
- Inhalt: Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung und Erklärung über die Beschwerdeeinlegung.
Elektronische Einreichung:
- Nicht zulässig: einfache E-Mail
- Zulässig: elektronische Dokumente mit qualifizierter elektronischer Signatur oder über sicheren Übermittlungsweg (z. B. EGVP)
- Pflicht zur elektronischen Übermittlung gilt für:
- Rechtsanwälte
- Notare
- Behörden
- Juristische Personen des öffentlichen Rechts
(Ausnahme: technische Unmöglichkeit – muss glaubhaft gemacht werden)
Weitere Informationen unter www.ejustice-bw.de
Amtsgericht Mannheim – Insolvenzgericht – 15.08.2025