Aktenzeichen: 3601 IN 1378/25 – MG Immo Invest GmbH
Aktenzeichen: ohne – Ligi GmbH
Aktenzeichen: 3608 IN 1748/25 – DMI Elektrotechnik & Baumanagement GmbH
Berlin – In drei gesonderten Beschlüssen hat das Amtsgericht Charlottenburg am 18. August 2025 die Anträge auf Eröffnung von Insolvenzverfahren über das Vermögen dreier Berliner Unternehmen mangels Masse abgewiesen. Das bedeutet, dass in keinem der Fälle genügend Vermögen vorhanden ist, um auch nur die Kosten des Insolvenzverfahrens selbst zu decken – ein rechtliches Ausschlusskriterium für die Verfahrenseröffnung.
MG Immo Invest GmbH
Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 3601 IN 1378/25 wurde über das Vermögen der MG Immo Invest GmbH, Stresemannstraße 23, 10963 Berlin, vertreten durch Geschäftsführer Ladislav Mravec (HRB 263381, AG Charlottenburg), entschieden. Das Unternehmen, tätig im Bereich Immobilien, war Ziel eines Gläubigerantrags. Doch das Gericht stellte fest: Es ist keine ausreichende Insolvenzmasse vorhanden. Daher wird das Verfahren nicht eröffnet.
Ligi GmbH
Ebenfalls abgewiesen wurde der Antrag eines Gläubigers im Verfahren gegen die Ligi GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Antoni-Dominik Carchidi und ansässig in der Frankfurter Allee 120, 10365 Berlin (HRB 252180, AG Charlottenburg). Auch hier konnte keine die Kosten deckende Masse festgestellt werden – was zur Ablehnung des Gläubigerantrags führte.
DMI Elektrotechnik & Baumanagement GmbH
Im Fall der DMI Elektrotechnik & Baumanagement GmbH, ehemals mit Sitz in der Schichauweg 52, 12307 Berlin (HRB 205115 B), wurde der Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Geschäftsführer Ali Diab strebte offenbar eine geordnete Abwicklung über das Insolvenzgericht an. Doch auch in diesem Fall stellte das Gericht das Fehlen einer verwertbaren Insolvenzmasse fest und lehnte den Antrag ab (Aktenzeichen 3608 IN 1748/25).
Bedeutung der Abweisung
Die Abweisung „mangels Masse“ ist ein deutliches Zeichen der finanziellen Auszehrung: Es ist nicht einmal mehr genug Vermögen vorhanden, um Gerichts- und Verwalterkosten zu begleichen. Eine geordnete Insolvenz kann in solchen Fällen nicht stattfinden. Für Gläubiger bedeutet das meist den Verlust offener Forderungen – denn ohne Verfahren erfolgt auch keine Verwertung und Verteilung von Restvermögen.
Rechtsmittel möglich
In allen drei Fällen besteht die Möglichkeit, innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen. Die Frist beginnt mit der öffentlichen Bekanntmachung auf dem Internetportal für Insolvenzbekanntmachungen oder der Zustellung. Zuständig ist das:
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin
Rechtsbehelfe können auch elektronisch eingereicht werden – allerdings müssen dabei strenge Vorgaben beachtet werden (qualifizierte Signatur oder sicherer Übermittlungsweg).
Diese Entscheidungen zeigen, wie tiefgreifend die finanzielle Krise eines Unternehmens bereits fortgeschritten sein kann, bevor es überhaupt zu einem Insolvenzverfahren kommt. Für die betroffenen Gläubiger bleibt meist nur die Hoffnung, dass sich nachträglich doch noch Vermögen auffinden lässt, um ein „Nachtragsverfahren“ zu beantragen.