In Lippstadt ist es am Freitag zu einer großen Demonstration gegen ein Abtreibungsverbot in einem katholischen Krankenhaus gekommen. Mehr als 1.000 Menschen folgten dem Aufruf von Chefarzt Joachim Volz und Sarah Gonschorek von den örtlichen Grünen, um unter dem Motto „Stoppt das katholische Abtreibungsverbot“ ein Zeichen für das Selbstbestimmungsrecht von Frauen und gegen kirchliche Eingriffe in die medizinische Versorgung zu setzen.
Hintergrund des Konflikts
Auslöser der Proteste ist eine neue Dienstanweisung des katholischen Klinikträgers, die Schwangerschaftsabbrüche in der Klinik vollständig untersagt. Der langjährige Chefarzt Joachim Volz sieht darin einen gravierenden Eingriff in die medizinische Versorgung und hat rechtliche Schritte gegen die Anweisung eingeleitet. Er argumentiert, dass ein solcher Bann Patientinnen in Notlagen unverhältnismäßig benachteilige und das ärztliche Ethos verletze.
Gerichtliche Auseinandersetzung
Das Arbeitsgericht Hamm befasste sich am Freitag mit der Klage und wollte im Laufe des Tages eine Entscheidung fällen. Beobachter erwarten, dass das Urteil über den konkreten Fall hinaus eine Signalwirkung haben könnte – insbesondere für andere kirchliche Einrichtungen in Deutschland, die sich auf ihr Selbstverwaltungsrecht berufen, um medizinische Eingriffe zu verweigern.
Breite Unterstützung aus Politik und Gesellschaft
Die Kundgebung vereinte nicht nur betroffene Patientinnen und medizinisches Fachpersonal, sondern auch Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Parteien, Frauenrechtsorganisationen und Gewerkschaften. Auf Transparenten und Plakaten waren Botschaften zu lesen wie „Mein Körper, meine Entscheidung“, „Medizin statt Moralpredigten“ oder „Keine Dogmen im Kreißsaal“.
Rednerinnen und Redner warnten vor einer Entwicklung, in der religiöse Vorgaben die medizinische Entscheidungsfreiheit zunehmend einschränken könnten. Sarah Gonschorek betonte in ihrer Rede, dass medizinische Versorgung neutral, evidenzbasiert und frei von weltanschaulichen Zwängen sein müsse.
Grundsatzdebatte um kirchliche Kliniken
In Deutschland betreiben die beiden großen Kirchen einen erheblichen Anteil der Krankenhäuser. Sie können aufgrund ihres verfassungsrechtlich garantierten Selbstverwaltungsrechts bestimmte medizinische Leistungen – wie Schwangerschaftsabbrüche – untersagen. Kritiker fordern seit Jahren, diese Sonderrechte einzuschränken, wenn kirchliche Häuser Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung anbieten und öffentliche Mittel erhalten.
Die Protestierenden in Lippstadt machten deutlich, dass sie den Ausgang des Gerichtsverfahrens nicht nur als Entscheidung für einen einzelnen Chefarzt, sondern als Präzedenzfall für das Verhältnis von Religionsfreiheit und Patientenrechten sehen.