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Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren der Medikraft 24 GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der Medikraft 24 GmbH, mit Sitz in der Königstraße 53, 30175 Hannover, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRB 223348, ist es am 24. Juli 2025 zu einer wesentlichen Wendung gekommen: Das Amtsgericht Hannover hat den zuvor erlassenen Beschluss vom 17. Juli 2025, mit dem Sicherungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin angeordnet wurden, offiziell aufgehoben (Aktenzeichen: 908 IN 402/25 – 0 -).

Die Gesellschaft wird gesetzlich vertreten durch ihren Geschäftsführer Valeriy Borukhov, Hannover.

Die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen bedeutet, dass etwaige Einschränkungen, wie etwa die Zustimmungspflicht für Verfügungen oder die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters, ab sofort keine Wirksamkeit mehr entfalten. Ob dies auf eine Rücknahme des Insolvenzantrags, eine Einigung mit Gläubigern oder eine anderweitige Klärung der Vermögensverhältnisse zurückzuführen ist, geht aus der Mitteilung nicht hervor.

Der vollständige Beschluss liegt zur Einsicht in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hannover bereit und kann dort von den Verfahrensbeteiligten eingesehen werden.

Diese Entwicklung markiert einen bedeutsamen Schritt im Verfahren und könnte sowohl für Gläubiger als auch für das Unternehmen selbst weitreichende Folgen haben. Ob das Insolvenzverfahren fortgesetzt wird oder eine endgültige Einstellung bevorsteht, bleibt abzuwarten.

Amtsgericht Hannover, 24.07.2025
Aktenzeichen: 908 IN 402/25 – 0 –

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