Am 24. Juli 2025 um 16:15 Uhr hat das Amtsgericht Hamburg im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Quun Equipment Handel UG (haftungsbeschränkt) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet (Aktenzeichen: 67g IN 232/25). Die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer HRB 167971 eingetragene Gesellschaft hat ihren Sitz in der Ottenser Hauptstraße 27, 22765 Hamburg, und wird von Frau Ansa Gulshen Rana als Geschäftsführerin vertreten. Unternehmensgegenstand ist der Handel mit Schutzausrüstung, Medizinprodukten sowie Arzt- und Zahnarztbedarf.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Moritz-K. Polonius mit Kanzleisitz in der Osterbekstraße 90b, 22083 Hamburg, bestellt. Ziel der Maßnahme ist es, die wirtschaftlichen Interessen der Gläubiger zu wahren und eine geordnete Abwicklung oder Sanierung der Gesellschaft im Vorfeld eines möglichen Insolvenzverfahrens zu sichern.
In diesem Zusammenhang wurden der Schuldnerin weitreichende Verfügungsbeschränkungen auferlegt: Über ihr Vermögen darf sie ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen. Gleiches gilt für die Einziehung von Forderungen. Die Verwaltung und Sicherung der liquiden Mittel sowie sonstiger Ansprüche der Gesellschaft liegt nun allein beim vorläufigen Insolvenzverwalter.
Drittschuldnern – also Kunden oder Geschäftspartnern mit offenen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Quun Equipment Handel UG – ist es untersagt, weiterhin an die Gesellschaft selbst zu zahlen. Zahlungen dürfen ausschließlich an den vorläufigen Verwalter geleistet werden, um Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu gewährleisten.
Darüber hinaus sind sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen, darunter auch Arrestvollziehungen und einstweilige Verfügungen, bis auf weiteres untersagt, es sei denn, sie betreffen unbewegliches Vermögen. Bereits begonnene Vollstreckungshandlungen werden vorläufig eingestellt.
Diese Maßnahmen dienen dem Schutz der Insolvenzmasse und sollen sicherstellen, dass keine unkontrollierten Vermögensabflüsse erfolgen, bis über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens entschieden wird.
Amtsgericht Hamburg, 24.07.2025
Aktenzeichen: 67g IN 232/25