Aktenzeichen: 28 IN 69/25
Ein weiterer bedeutender Schritt im norddeutschen Wirtschaftsraum: Das Amtsgericht Itzehoe hat am 24. Juli 2025 um 11:20 Uhr im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der TESYMEX GmbH die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in Wrist, Schleswig-Holstein, vertreten durch die Geschäftsführerin Angelika Kuhlendahl, wird damit unter die Aufsicht eines gerichtlich bestellten Insolvenzverwalters gestellt.
Der Geschäftszweck der TESYMEX GmbH, die unter der Handelsregisternummer HRB 15664 beim Amtsgericht Pinneberg eingetragen ist, bleibt durch diese Maßnahme zunächst bestehen, doch sämtliche Vermögensverfügungen dürfen ab sofort nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der renommierte Rechtsanwalt Oliver Dankert aus Hamburg bestellt. Seine Kanzlei in der renommierten Adresse Alter Wall 20–22 übernimmt ab sofort die Verantwortung, das noch vorhandene Vermögen des Unternehmens zu sichern und gegen nachteilige Veränderungen zu schützen.
Die gerichtliche Verfügung umfasst neben dem Einfrieren selbständiger finanzieller Handlungen auch die Einziehung von Außenständen sowie den Empfang eingehender Gelder. Ziel dieser Maßnahme ist es, eine mögliche Zerschlagung des Unternehmensvermögens zu verhindern und die Voraussetzungen für ein geordnetes Insolvenzverfahren zu prüfen.
Rechtliche Hinweise:
Gegen diesen Beschluss steht der TESYMEX GmbH sowie – unter bestimmten Voraussetzungen – auch Gläubigern das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde offen. Diese muss innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Itzehoe eingelegt werden. Maßgeblich für den Fristbeginn ist der Zeitpunkt der Bekanntmachung – sei es durch Verkündung, Zustellung oder öffentliche Bekanntmachung über das Internet.
Diese Entscheidung markiert einen kritischen Wendepunkt für die TESYMEX GmbH, doch gleichzeitig eröffnet sie auch die Möglichkeit zur Restrukturierung oder Sanierung. Ob dies gelingt, wird sich in den kommenden Wochen zeigen – unter der Beobachtung des Gerichts und der Beteiligten.
Amtsgericht Itzehoe – Insolvenzgericht
Beschluss vom 24. Juli 2025