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Amtsgericht Hamburg – Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren SUNWORKERS Construction UG (haftungsbeschränkt)

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 67h IN 155/25

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der
SUNWORKERS Construction UG (haftungsbeschränkt)
Waldweg 11, 22393 Hamburg,
vertreten durch Geschäftsführer Herrn Claus Mattheis,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 170218,
(Geschäftszweig: Ausführung von Elektroinstallationsarbeiten)

wurden mit Beschluss vom 23.07.2025 die am 03.06.2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben.

Bedeutung:

Die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen bedeutet, dass das Gericht den vorläufigen Insolvenzschutz beendet hat. In der Regel kann dies zwei Gründe haben:

  1. Insolvenzantrag wurde zurückgenommen oder
  2. es liegt keine (mehr) ausreichende Grundlage für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vor (z. B. keine Zahlungsunfähigkeit oder Masseunzulänglichkeit).

Die Verfahrensbevollmächtigten der Schuldnerin waren:
Röhrs – Bai Rechtsanwälte, Poppenbütteler Bogen 82, 22399 Hamburg.

Für Beteiligte (z. B. Gläubiger) empfiehlt sich, die weiteren Entwicklungen über das amtliche Bekanntmachungsportal
www.insolvenzbekanntmachungen.de
zu verfolgen oder bei den anwaltlichen Vertretern bzw. dem Insolvenzgericht Akteneinsicht zu beantragen, um über etwaige Fortsetzungen oder Alternativregelungen (z. B. außergerichtliche Sanierung) informiert zu bleiben.

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