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Insolvenzverfahren der Soto Store GmbH: Vorläufige Maßnahmen angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Charlottenburg – Aktenzeichen: 3612 IN 4263/25 – Beschluss vom 23.07.2025

Das Amtsgericht Charlottenburg hat zur Sicherung des Vermögens der Soto Store GmbH, ansässig in Torstraße 72, 10119 Berlin, am 23. Juli 2025 um 13:50 Uhr im Rahmen des beantragten Insolvenzverfahrens nach § 21 InsO vorläufige Maßnahmen angeordnet.

Eckdaten der Schuldnerin:

  • Rechtsform: GmbH
  • Handelsregister: HRB 178437 beim AG Charlottenburg
  • Vertretung: Geschäftsführer Bartosz Pniewski
  • Branche: Einzelhandel

Anordnungen des Gerichts:

  1. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen untersagt
    Vollstreckungen (z. B. Pfändungen) gegen die Gesellschaft sind bis auf Weiteres ausgesetzt, es sei denn, sie betreffen unbewegliches Vermögen.
  2. Vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt:
    RA Robert Pytel
    Düsseldorfer Straße 38, 10707 Berlin
    – Der Verwalter überwacht und schützt das Schuldnervermögen.
  3. Zustimmungserfordernis für Verfügungen
    Die Soto Store GmbH darf nur mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters über Vermögensgegenstände verfügen.
  4. Drittschuldner-Verbot
    Dritte dürfen nicht mehr an die Schuldnerin zahlen. Zahlungen sind nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zulässig.
  5. Sonderkonto & Kontrolle
    Der Verwalter ist ermächtigt, ein Sonderkonto zu eröffnen, Zahlungen einzuziehen und das Bankwesen der Gesellschaft zu übernehmen.
  6. Informationsrechte & Zutrittsrechte
    Der vorläufige Insolvenzverwalter darf Geschäftsräume betreten, Buchhaltung prüfen und Auskünfte einfordern.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von 2 Wochen Beschwerde eingelegt werden – bei:

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

Die Frist beginnt mit Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung (§ 9 InsO) – je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.

Diese Maßnahme dient ausschließlich der Sicherung des Unternehmensvermögens bis zur Entscheidung über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens. Beteiligte sollten die Bekanntmachungen weiterverfolgen, insbesondere über das Portal:

www.insolvenzbekanntmachungen.de

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