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GELA-FORM Möbel GmbH & Co. KG unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 43 IN 547/25

Am 25. Juni 2025 um 13:38 Uhr hat das Amtsgericht Bielefeld im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der GELA-FORM Möbel GmbH & Co. KG, mit Sitz in Unterm Homberg 78, 32049 Herford, den Beschluss zur vorläufigen Insolvenzverwaltung gefasst.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRA 5802 eingetragen. Gesetzlich vertreten wird sie durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die GELA-Form Möbel Verwaltungs GmbH (HRB 9241), vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Ralf Schwertner und Herrn Achim Eikmeyer, beide mit Sitz in Hille. Als Verfahrensbevollmächtigte fungieren die Rechtsanwälte Handschuh + Lehmann aus Bückeburg.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. André Wehner, Ostertorstraße 7, 32312 Lübbecke, bestellt. Seine Aufgabe ist es, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten sowie die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft zu prüfen.

Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens

Das Gericht ordnete gemäß §§ 21, 22 InsO mehrere einschneidende Sicherungsmaßnahmen an:

  • Verfügungen über Vermögenswerte der Schuldnerin sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).

  • Den Drittschuldnern (also Schuldnern der GELA-FORM Möbel GmbH & Co. KG) wurde untersagt, weiterhin an die Gesellschaft zu zahlen. Zahlungen sind nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

  • Der Insolvenzverwalter wurde ausdrücklich ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.

  • Sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, sind untersagt, soweit sie sich nicht auf unbewegliche Gegenstände beziehen. Bereits begonnene Maßnahmen wurden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Bedeutung der Anordnung

Die GELA-FORM Möbel GmbH & Co. KG tritt mit dieser Entscheidung in eine kritische Phase des gerichtlichen Insolvenzverfahrens ein. Ziel ist es, durch externe Kontrolle und Überwachung des Geschäftsverkehrs eine mögliche Zerschlagung des Unternehmens zu verhindern und stattdessen Raum für eine geordnete Sanierung oder Abwicklung zu schaffen.

Die vorläufige Insolvenzverwaltung markiert damit einen bedeutenden Schritt im Schutz der Gläubigerinteressen sowie der potenziellen Sicherung des Fortbestands des Unternehmens.

Amtsgericht Bielefeld – Insolvenzgericht – 25. Juni 2025

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