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Bericht zum Insolvenzverfahren – Aktenzeichen 70h IN 190/23 Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen die Saad Verwaltung UG mangels Masse abgewiesen – Sicherungsmaßnahmen aufgehoben

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Köln hat am 24. Juni 2025 in zwei zusammenhängenden Beschlüssen das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Saad Verwaltung UG (haftungsbeschränkt), Bergische Straße 50, 51766 Engelskirchen, endgültig eingestellt.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 95348 eingetragen und wird gesetzlich vertreten durch Geschäftsführer Anis Saad, wohnhaft in der Herderstraße 9, 51766 Engelskirchen. Der Unternehmensgegenstand umfasst insbesondere die Vermögensverwaltung sowie den Ankauf und die Vermietung von Immobilien.

Hintergrund des Verfahrens

Am 29. November 2023 hatte ein Gläubiger beim Amtsgericht Köln die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Saad Verwaltung UG beantragt. In der Folge wurden am 16. Januar 2024 erste sichernde Maßnahmen nach § 21 InsO erlassen, um das Schuldnervermögen vor nachteiligen Veränderungen zu schützen. Diese Maßnahmen wurden typischerweise in Form der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters, Verfügungsbeschränkungen und Vollstreckungsschutz umgesetzt.

Entscheidung vom 24. Juni 2025

Mit nunmehrigem Beschluss vom 24. Juni 2025 hat das Insolvenzgericht die Abweisung des Insolvenzantrags festgestellt – und zwar mangels Masse. Das bedeutet, dass bei der Schuldnerin nicht ausreichend pfändbares Vermögen vorhanden ist, um auch nur die Kosten des Insolvenzverfahrens (z. B. Vergütung eines Insolvenzverwalters, Gerichtskosten) zu decken.

Gleichzeitig wurden auch die am 16.01.2024 angeordneten Sicherungsmaßnahmen formell aufgehoben, da sie mit der Verfahrenseinstellung gegenstandslos geworden sind.

Konsequenzen der Entscheidung

Die Abweisung des Verfahrens mangels Masse stellt in der Praxis das faktische Ende der wirtschaftlichen Existenz der Saad Verwaltung UG dar. Da ein Insolvenzverfahren nicht eröffnet wurde, kann keine Gläubigerbefriedigung im Rahmen eines geordneten Verfahrens erfolgen. Eintragungen im Handelsregister könnten im nächsten Schritt aufgelöst oder gelöscht werden.

Für Gläubiger bedeutet dies, dass sie nicht im Insolvenzverfahren ihre Forderungen anmelden können. Ihnen bleibt lediglich der Weg über individuelle zivilrechtliche Klagen, die aufgrund der nun gerichtlich festgestellten Mittellosigkeit jedoch kaum Aussicht auf Erfolg haben dürften. Eine persönliche Haftung des Geschäftsführers kommt nur bei Vorliegen besonderer Umstände (z. B. Insolvenzverschleppung) in Betracht.

Fazit:
Mit der Abweisung des Gläubigerantrags mangels Masse und der gleichzeitigen Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen hat das Amtsgericht Köln das Verfahren gegen die Saad Verwaltung UG abgeschlossen. Es liegt keine verwertbare Insolvenzmasse vor, sodass ein ordentliches Insolvenzverfahren nicht durchgeführt werden kann.

Amtsgericht Köln – Insolvenzgericht
Beschlüsse vom 24. Juni 2025

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