Aktenzeichen: 53b IN 148/25
Am 25. Juni 2025 um 08:00 Uhr wurde durch das Amtsgericht Lübeck ein entscheidender Schritt im Verfahren über den Insolvenzantrag der Treppen Discount GmbH, Andersenring 17, 23560 Lübeck, unternommen. Das Unternehmen, im Handelsregister unter HRB 17560 HL geführt und vertreten durch Geschäftsführer Alexander Fischer, steht vor einer kritischen Phase der wirtschaftlichen Neuordnung.
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor etwaigen nachteiligen Veränderungen ordnete das Gericht gemäß § 21 Abs. 1 und 2 InsO die vorläufige Insolvenzverwaltung an. Dieser Schritt dient der geordneten Überwachung und Kontrolle der wirtschaftlichen Aktivitäten der Gesellschaft und soll einer möglichen Zerschlagung oder unkontrollierten Mittelverwendung entgegenwirken.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Marc Schaumann, Marlistraße 13, 23566 Lübeck, bestellt. Er ist unter der Mobilnummer 0170 5593487 sowie telefonisch unter 0451 7907515 erreichbar. Die zentrale Aufgabe des Verwalters wird es sein, das vorhandene Vermögen zu sichern, zu prüfen und – soweit erforderlich – in enger Abstimmung mit dem Insolvenzgericht Maßnahmen zur Restrukturierung einzuleiten.
Verfügungen durch die Schuldnerin bedürfen ab sofort der ausdrücklichen Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters, wie es § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO vorsieht. Diese Einschränkung betrifft insbesondere auch die Einziehung von Außenständen sowie die Nutzung von Bankguthaben. Zusätzlich wurde dem Insolvenzverwalter die Befugnis zur Eröffnung und Führung eines Insolvenzsonderkontos übertragen.
Darüber hinaus wurden Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin – mit Ausnahme von unbeweglichem Vermögen – untersagt und vorläufig eingestellt. Bereits begonnene Vollstreckungen werden ebenfalls ausgesetzt, es sei denn, bevorrechtigte Gläubiger gemäß §§ 850d Abs. 1, 850f Abs. 2 ZPO machen von ihren besonderen Rechten Gebrauch.
Die Entscheidung steht unter dem Vorbehalt der gerichtlichen Überprüfung. Gegen den Beschluss kann binnen einer Frist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt je nach Verfahrensfortschritt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung über das Portal www.insolvenzbekanntmachungen.de. Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Lübeck, Am Burgfeld 7, 23568 Lübeck, einzulegen.
Mit dieser gerichtlichen Maßnahme betritt die Treppen Discount GmbH nun eine Phase intensiver Prüfung und möglicher Sanierung. Die nächsten Wochen werden zeigen, ob eine geordnete Fortführung des Geschäftsbetriebs möglich ist – oder ob andere Lösungen im Sinne der Gläubiger und der betroffenen Beschäftigten gefunden werden müssen.
Amtsgericht Lübeck – Insolvenzgericht – 25. Juni 2025