Aktenzeichen: 505 IN 27/25
Im Verfahren über den eigenen Antrag der Privatbrauerei Olbermann GmbH, Glashüttenstraße 17, 40627 Düsseldorf, hat das Amtsgericht Düsseldorf am 24. Juni 2025 eine einschneidende Entscheidung getroffen: Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde mangels Masse abgewiesen.
Das traditionsreiche Unternehmen, das im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter der Nummer HRB 88290 geführt wird und durch seinen Geschäftsführer Herrn Jan Olbermann vertreten ist, hatte am 10. Februar 2025 einen Insolvenzantrag gestellt. Das Gesuch erreichte das Gericht am darauffolgenden Tag. Doch nun wurde durch Beschluss festgestellt, dass das vorhandene Vermögen der Schuldnerin nicht ausreicht, um selbst die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken – eine grundlegende Voraussetzung für dessen Durchführung.
Die Abweisung „mangels Masse“ ist juristisch gesehen das Ende des gerichtlichen Insolvenzverfahrens. Für die Gesellschaft bedeutet dies in der Praxis häufig die Löschung aus dem Handelsregister und das faktische Erlöschen der Geschäftstätigkeit – es sei denn, Gläubiger leisten noch einen Kostenvorschuss zur Deckung des Verfahrens.
Mit dem Beschluss des Gerichts bleibt die Hoffnung auf eine Rettung des Unternehmens vorerst erloschen. Es liegt nun an den Gläubigern, ob sie individuelle Maßnahmen gegen die GmbH anstreben oder von weiteren rechtlichen Schritten absehen.
Amtsgericht Düsseldorf – 24. Juni 2025