Aktenzeichen: 35 IN 106/25
Am 24. Juni 2025 hat das Amtsgericht Gifhorn im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Solarservice Norddeutschland Vertriebs GmbH & Co. KG, mit Sitz in der Lise-Meitner-Straße 5, 31303 Burgdorf, eine bedeutende Entscheidung getroffen, die für die künftige Entwicklung des Unternehmens wegweisend sein dürfte.
Die Solarservice Norddeutschland Vertriebs GmbH & Co. KG, vertreten durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die Solarservice Norddeutschland GmbH, diese wiederum vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Thomas Rey, sieht sich derzeit mit wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert, die eine gerichtliche Klärung erforderlich machten. Das Amtsgericht Hildesheim führt das Handelsregister unter HRA 201902 für das Unternehmen.
Im Rahmen des Verfahrens wurde gemäß § 270a Abs. 1 der Insolvenzordnung (InsO) die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Damit bleibt der Geschäftsführung die Befugnis erhalten, das Vermögen des Unternehmens weiterhin selbstständig zu verwalten und darüber zu verfügen – jedoch unter Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters.
Zum vorläufigen Sachwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Malte Köster aus Hannover bestellt. Seine Kanzlei befindet sich in der Luisenstraße 4, 30159 Hannover. Dr. Köster ist unter der Telefonnummer 0511-3577100 sowie per E-Mail unter Malte.Koester@willmerkoester.de erreichbar. Die Bestellung eines Sachwalters soll insbesondere der Wahrung der Gläubigerinteressen dienen und gleichzeitig dem Unternehmen die Chance bieten, die eigene Sanierung aktiv mitzugestalten.
Der vollständige Beschluss kann während der regulären Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Mit dieser Maßnahme ist ein entscheidender Schritt in die Phase der geordneten Restrukturierung eingeleitet worden. Es bleibt zu hoffen, dass die Eigenverwaltung dazu beiträgt, neue Perspektiven für das Unternehmen und seine Mitarbeitenden zu eröffnen.
Gifhorn, den 25. Juni 2025
Amtsgericht Gifhorn