Am Landgericht Regensburg wird heute ein mit Spannung erwartetes Urteil in einem brisanten Pflegeprozess erwartet. Auf der Anklagebank sitzen ein Pflegeunternehmer und drei seiner Angestellten aus dem Landkreis Cham. Die Vorwürfe wiegen schwer: Unter anderem geht es um versuchten Mord sowie den unerlaubten Umgang mit Betäubungsmitteln.
Die Angeklagten sollen mehreren pflegebedürftigen Senioren Fentanylpflaster und Morphin verabreicht haben – ohne ärztliche Verordnung. Drei der Patienten starben infolge der Medikamentengabe. Laut Staatsanwaltschaft bestand dabei der dringende Verdacht, dass die Mittel nicht zur Linderung von Schmerzen, sondern mit Tötungsvorsatz oder grober Gleichgültigkeit eingesetzt wurden.
Die Staatsanwaltschaft fordert mehrjährige Freiheitsstrafen sowie Berufsverbote für alle vier Angeklagten. Die Verteidigung hingegen argumentiert, ihre Mandanten hätten aus humanitären Gründen gehandelt. Die Patienten hätten sich im sterbensnahen Zustand befunden, und man habe lediglich versucht, ihr Leiden zu lindern, nicht ihr Leben aktiv zu verkürzen.
Der Fall hat bundesweit für Aufsehen gesorgt, da er zentrale Fragen zum Umgang mit schwerstkranken Pflegebedürftigen, zur Rolle von Pflegepersonal in Ausnahmesituationen und zur Abgrenzung zwischen Palliativpflege und strafbarem Verhalten aufwirft.
Das heutige Urteil dürfte nicht nur über das Schicksal der vier Beschuldigten entscheiden – es könnte auch richtungsweisende Bedeutung für den Umgang mit schwerwiegenden medizinischen Entscheidungen im Pflegealltag haben.