Aktenzeichen: IN 276/25
Am 18. Juni 2025 um 10:45 Uhr hat das Amtsgericht Ingolstadt einen wegweisenden Beschluss im Insolvenzverfahren über das Vermögen der CM Fluids AG erlassen. Die Gesellschaft mit Sitz in der Lilienthalstraße 17 in 85296 Rohrbach, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Ingolstadt unter HRB 7632, hatte zuvor Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen gestellt.
Die CM Fluids AG, ein Unternehmen mit Fokus auf nachhaltige Energielösungen, ist – wie viele mittelständische Betriebe im Transformationssektor – offenbar in wirtschaftliche Turbulenzen geraten. Infolge dessen wurde zur Sicherung des verbleibenden Vermögens und zur Vermeidung weiterer Nachteile für Gläubiger und Geschäftspartner die vorläufige Insolvenzverwaltung nach § 21 Abs. 2 Nr. 1 InsO angeordnet.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Tim F. Gätcke bestellt. Dieser ist unter der Adresse Wehrlestraße 13 in 81679 München erreichbar und bringt umfassende Expertise im Bereich Insolvenzrecht mit. Ihm obliegt es nun, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern, die Liquidität zu stabilisieren und die Optionen für eine mögliche Sanierung zu prüfen.
Besonders bedeutsam: Verfügungen über Vermögenswerte der Schuldnerin sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters gültig. Dies betrifft insbesondere auch das Einziehen offener Forderungen. Mit dieser Maßnahme wird gewährleistet, dass die vorhandenen Mittel ausschließlich im Sinne einer geordneten Insolvenzabwicklung oder möglichen Sanierung eingesetzt werden.
Vertreten wird die CM Fluids AG in diesem Verfahren von der renommierten Kanzlei SKUSA Partners, Rechtsanwälte und Steuerberater mit Sitz in München. Das dortige Aktenzeichen der Kanzlei lautet SK/AT 11971/25.
Die nun eingeleitete Phase der vorläufigen Insolvenzverwaltung bietet eine wichtige Atempause. Sie dient dazu, Transparenz über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu schaffen, Optionen zur Fortführung zu prüfen und den Gläubigerschutz zu sichern. Ob es zu einer Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens kommt, wird in den kommenden Wochen entschieden.
Für Gläubiger, Geschäftspartner und Mitarbeiter ist dies ein kritischer Moment – aber auch eine Chance, dass unter professioneller Begleitung durch den Insolvenzverwalter eine wirtschaftlich tragfähige Lösung für das Unternehmen gefunden wird. Die Öffentlichkeit wird über das offizielle Veröffentlichungsportal der Insolvenzgerichte über den weiteren Verlauf informiert.