Aktenzeichen: 18 IN 41/25
Am 19. Juni 2025 um 09:15 Uhr hat das Amtsgericht Lingen (Ems) im Zuge des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der Hertrampf Racing GmbH einen wegweisenden Beschluss gefasst. Die Gesellschaft mit Sitz in der Magnusstraße 5, 48488 Emsbüren, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Osnabrück unter HRB 208046, wird vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Denis Hertrampf.
Zum Schutz des noch vorhandenen Vermögens und zur Vorbereitung der Entscheidung über die Insolvenzeröffnung wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet. Dies bedeutet: Jegliche Verfügungen über das Vermögen der Gesellschaft bedürfen ab sofort der ausdrücklichen Zustimmung eines vorläufigen Insolvenzverwalters.
Als solcher wurde Rechtsanwalt Andreas Sontopski aus Wettringen, mit Kanzleisitz am Gnoiener Platz 10, bestellt. Er übernimmt nun die Überwachung und Sicherung der finanziellen Mittel der Hertrampf Racing GmbH. Zu seinen Aufgaben zählt unter anderem auch die Prüfung der wirtschaftlichen Lage und die Einleitung möglicher Sanierungsmaßnahmen oder Vorbereitung der regulären Insolvenzverwaltung.
Gleichzeitig wurden alle Schuldner der Antragstellerin per gerichtlichem Beschluss aufgefordert, ausstehende Zahlungen ausschließlich unter Beachtung der neuen Anordnung direkt an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Zahlungen an die Schuldnerin selbst gelten als unwirksam und können zurückgefordert werden (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Entscheidung kann von der Antragstellerin sowie – unter bestimmten Voraussetzungen – von jedem Gläubiger mit einer sofortigen Beschwerde angefochten werden. Die Frist zur Einreichung beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung oder Veröffentlichung des Beschlusses. Zuständig ist das Amtsgericht Lingen (Ems), bei dem die Beschwerde schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden kann.
Damit beginnt ein entscheidender Abschnitt in der wirtschaftlichen Zukunft der Hertrampf Racing GmbH. Ob eine Restrukturierung gelingen oder ein geordnetes Insolvenzverfahren notwendig sein wird, liegt nun in den Händen des gerichtlich eingesetzten Verwalters und der betroffenen Gläubiger. Die nächsten Schritte sind von besonderer Bedeutung – sowohl für die Fortführung des Unternehmens als auch für die Wahrung der Interessen der Gläubiger.