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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Suulin YZ GmbH & Co. KG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 507 IN 180/24

Am 18. Juni 2025 um 12:03 Uhr hat das Amtsgericht Wuppertal eine entscheidende Maßnahme zum Schutz der Vermögenswerte der Suulin YZ GmbH & Co. KG getroffen. Das Unternehmen, mit Sitz in der Friedrich-Ebert-Straße 12 in 42103 Wuppertal, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRA 24124 eingetragen und wird durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die Suulin GmbH, vertreten. Diese wiederum wird durch Herrn Patou Malabu geführt.

Im Zuge des eingeleiteten Insolvenzeröffnungsverfahrens hat das Gericht zum Schutz der Gläubigerinteressen und zur Sicherung des Unternehmensvermögens die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Rechtsanwalt Dr. Jens Schmidt, mit Kanzleisitz in der Friedrich-Ebert-Straße 146 in Wuppertal, wurde mit dieser Aufgabe betraut.

Mit dem gerichtlichen Beschluss wird verfügt, dass sämtliche Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Damit soll verhindert werden, dass während des Verfahrens Vermögenswerte verschoben oder ungesichert veräußert werden.

Darüber hinaus wurde den Drittschuldnern – also jenen, die der Suulin YZ GmbH & Co. KG noch Zahlungen schulden – ausdrücklich untersagt, weiterhin direkt an die Gesellschaft zu leisten. Künftige Zahlungen sind ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten. Dies betrifft insbesondere Bankguthaben und Forderungen, die nun unter die Verwaltungs- und Einziehungsbefugnis von Dr. Schmidt fallen.

Zur weiteren Sicherung der Insolvenzmasse wurde zusätzlich jegliche Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin untersagt, sofern nicht unbewegliches Vermögen betroffen ist. Bereits eingeleitete Maßnahmen dieser Art werden bis auf Weiteres eingestellt.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 507 IN 180/24 geführt. Mit dieser Anordnung wurde ein wesentlicher Schritt zur Strukturierung des bevorstehenden Insolvenzverfahrens getan. In den kommenden Wochen wird sich zeigen, ob eine nachhaltige Sanierung der Gesellschaft möglich ist oder das Verfahren in die nächste Phase übergeht.

Gläubiger, Geschäftspartner und andere Beteiligte werden angehalten, künftige Maßnahmen im Einklang mit den richterlichen Anordnungen vorzunehmen, um eine geordnete Abwicklung oder mögliche Fortführung des Unternehmens zu ermöglichen.

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