Viele Bankkunden zahlen unnötig: Nicht alle Entgelte auf dem Girokonto sind erlaubt – wir zeigen, was Sie wissen müssen.
Banken lassen sich Girokonten längst gut bezahlen: Kontoführungsgebühren, Buchungsposten, Ersatzkarten und vieles mehr. Doch nicht jede Gebühr, die Kreditinstitute verlangen, ist auch tatsächlich zulässig. Mehrfach hat der Bundesgerichtshof (BGH) klare Grenzen gezogen. Für Verbraucher lohnt es sich, genau hinzuschauen – und gegebenenfalls zu viel gezahlte Gebühren zurückzufordern.
Unzulässige Gebühren: Was Banken nicht verlangen dürfen
In vielen Fällen versuchen Banken, für reine Verwaltungstätigkeiten zusätzlich Geld zu verlangen – das ist in der Regel nicht erlaubt. Dazu gehören unter anderem:
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Gebühren bei Kontoauszügen: Weder für nachträglich erstellte Auszüge noch für Zwangsauszüge dürfen Banken Geld verlangen.
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Kosten bei Kartenverlust: Ersatzkarten dürfen nicht extra berechnet werden.
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Gebühren bei Pfändungen: Weder für Kontopfändungen noch für Pfändungsschutzkonten dürfen Zusatzgebühren verlangt werden.
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Bearbeitungsentgelte: Gebühren für Überziehungsbearbeitung, Nachforschungen bei Überweisungen oder Reklamationen sind unzulässig.
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Mahn- und Kündigungsgebühren: Auch Mahnungen oder Kontoauflösungen dürfen nicht zusätzlich bepreist werden.
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Verwahrentgelte (Negativzinsen): Hier sind inzwischen viele Entgeltregelungen ebenfalls unzulässig.
Zulässige Gebühren: Hier darf die Bank zur Kasse bitten
Es gibt aber auch Entgelte, die die Banken rechtmäßig berechnen dürfen. Dazu zählen:
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Gebühren für Kontoauskünfte
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Kosten für nicht eingelöste Lastschriften beim Zahlungsempfänger
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Gebühren für Scheckrückgaben
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Entgelte bei Nutzung der Kreditkarte im Ausland
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Entgelte für verweigerte Einlösungen mangels Kontodeckung
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Barein- und -auszahlungen am Schalter auf das eigene Konto
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Kosten für Adressermittlungen bei unbekanntem Wohnsitz
Tipp der Verbraucherzentrale:
Bankkunden sollten ihre Kontoauszüge regelmäßig prüfen. Viele unzulässige Entgelte verstecken sich in kleinen Buchungsposten, die man leicht übersieht. Wurde eine unrechtmäßige Gebühr bereits gezahlt, besteht häufig die Möglichkeit, das Geld auch nachträglich noch zurückzufordern. Im Zweifel können sich Betroffene an die Verbraucherzentrale wenden.