Aktenzeichen: 66 IN 10/25
Am 05. Juni 2025 um 15:30 Uhr hat das Amtsgericht Norderstedt im Verfahren zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Akcurat GmbH, mit Sitz in der Schmalfelder Straße 20, 24568 Kaltenkirchen, eine vorläufige Maßnahme zur Sicherung der Vermögenswerte der Gesellschaft angeordnet. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel unter der Nummer HRB 19521 KI eingetragen und wird vertreten durch ihren Geschäftsführer Samra Akcura.
Zur Sicherstellung der geordneten Abwicklung und Wahrung der Gläubigerinteressen wurde gemäß § 21 Abs. 1 und 2 InsO die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Justus von Buchwaldt, Grimm 8, 20457 Hamburg, bestellt. Die Kanzlei ist erreichbar unter der Telefonnummer 040 3037368-0 sowie per Fax unter 040 3037368-29.
Im Rahmen dieser gerichtlichen Verfügung wurden folgende zentrale Anordnungen getroffen:
- Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 2. Alternative InsO). Diese Regelung umfasst ausdrücklich auch die Einziehung offener Forderungen.
- Ziel der Maßnahme ist es, die wirtschaftliche Substanz der Akcurat GmbH zu sichern und eine gleichmäßige Befriedigung der Gläubiger zu ermöglichen, sollte es zur Verfahrenseröffnung kommen. Die Anordnung stellt zudem sicher, dass keine einseitigen Vermögensverschiebungen oder Gläubigerbenachteiligungen mehr stattfinden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen den Beschluss kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim
Amtsgericht Norderstedt, Rathausallee 80, 22846 Norderstedt
einzureichen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt. Die Bekanntmachung gilt zwei Tage nach Veröffentlichung als zugestellt (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts erklärt werden. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht vorgeschrieben, jedoch muss die Beschwerdeschrift von dem Beschwerdeführer oder einem Bevollmächtigten unterzeichnet sein. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses und die ausdrückliche Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird.
Elektronische Einreichung von Rechtsbehelfen
Die Einreichung kann auch elektronisch erfolgen, wobei eine einfache E-Mail nicht ausreicht. Für Rechtsanwälte, Notare, Behörden und juristische Personen öffentlichen Rechts ist die elektronische Form verpflichtend, es sei denn, es liegen technische Gründe vor.
Die Übermittlung kann über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) oder einen sicheren Übermittlungsweg erfolgen (§ 130a ZPO). Weitere Informationen dazu sind auf www.justiz.de abrufbar.
Norderstedt, 05. Juni 2025
Amtsgericht Norderstedt – Insolvenzgericht