Aktenzeichen: 91 IN 10088/24
Neumünster, 2. Juni 2025 – Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der REM Bau GmbH, ansässig in der Reuterstraße 53 a, 25436 Uetersen, hat das Amtsgericht Neumünster – Insolvenzgericht – mit Beschluss vom 2. Juni 2025 die zuvor erlassenen Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 InsO aufgehoben.
Die REM Bau GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Pinneberg unter der Nummer HRB 18740 PI eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Terry Osaboro Umaize vertreten. Das Unternehmen stand im Rahmen eines Insolvenzantragsverfahrens unter gerichtlicher Beobachtung, nachdem ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt worden war.
Zur Abwendung drohender Vermögensnachteile waren im Vorfeld Sicherungsmaßnahmen angeordnet worden, etwa in Form von Beschränkungen bei der Verfügung über Unternehmenswerte. Diese Maßnahmen dienten dazu, die Insolvenzmasse bis zur Klärung der Verfahrensvoraussetzungen zu sichern. Mit dem aktuellen Beschluss vom 2. Juni 2025 wurden diese Maßnahmen nun vollständig aufgehoben.
Der genaue Grund für die Aufhebung ist aus der Entscheidung nicht ersichtlich. Sie kann auf einer Rücknahme des Insolvenzantrags, einer Einigung mit Gläubigern, einer geänderten Einschätzung der wirtschaftlichen Lage oder einer gerichtlichen Entscheidung über die Nicht-Eröffnung des Verfahrens beruhen.
Mit der Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen endet ein bedeutender Abschnitt des Verfahrens. Ob das Insolvenzverfahren dennoch eröffnet, eingestellt oder abgewiesen wird, bleibt weiteren gerichtlichen Entscheidungen vorbehalten. Klar ist: Die REM Bau GmbH unterliegt mit sofortiger Wirkung wieder der uneingeschränkten Verfügungsgewalt über ihr Vermögen – soweit nicht anderweitige Beschlüsse bestehen.
Für Gläubiger und Geschäftspartner bedeutet dies eine neue Phase der Rechtslage, in der keine insolvenzrechtliche Sonderstellung mehr besteht. Weitere Schritte bleiben nun abzuwarten.