Aktenzeichen: 10 IN 12/25
Die BauBud GmbH mit Sitz im Mühlenweg 99, 26419 Schortens, ist in finanzielle Schieflage geraten. Im Rahmen des durch das Amtsgericht Wilhelmshaven geführten Insolvenzantragsverfahrens hat das Gericht die Anordnung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung getroffen. Die im Handelsregister des Amtsgerichts Oldenburg unter HRB 221017 eingetragene Gesellschaft wird vertreten durch ihren Geschäftsführer Serhii Levchenia, wohnhaft in Garrel.
Zum vorläufigen Insolvenzverfahren wurde Rechtsanwältin Karina Schwarz, Alter Markt 1, 31134 Hildesheim, bestellt. Ab sofort ist sie befugt, sämtliche wirtschaftlichen Aktivitäten des Unternehmens zu überwachen und über zentrale Vermögensentscheidungen zu wachen. Verfügungen der BauBud GmbH über ihr Vermögen sind nur noch mit ihrer Zustimmung rechtswirksam – ein sogenannter allgemeiner Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 der Insolvenzordnung.
Für die Geschäftspartner und Gläubiger der Gesellschaft hat diese Anordnung weitreichende Folgen. Zahlungen an die BauBud GmbH dürfen nur noch geleistet werden, wenn sie mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter abgestimmt sind. Andernfalls könnten solche Zahlungen später für unwirksam erklärt werden (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Gläubiger und Drittschuldner sind daher zur sorgfältigen Beachtung des Beschlusses verpflichtet.
Ziel der Maßnahme ist es, eine unkontrollierte Veränderung der Vermögenslage zu verhindern und Zeit für die Prüfung der wirtschaftlichen Gesamtsituation der Gesellschaft zu gewinnen. Die Rechtsanwältin Schwarz wird im weiteren Verlauf feststellen, ob ausreichende Masse zur Deckung der Verfahrenskosten vorhanden ist – eine zentrale Voraussetzung für die Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Wilhelmshaven eingesehen werden.
Rechtsmittel
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Diese muss innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Wilhelmshaven – Insolvenzgericht, Marktstraße 15–17, 26382 Wilhelmshaven eingereicht werden. Alternativ ist auch eine Einreichung über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach möglich. Der Beginn der Frist richtet sich nach der ersten Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung.
Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts zu erklären. Sie muss den angefochtenen Beschluss bezeichnen und die Erklärung enthalten, dass gegen diesen Beschwerde eingelegt wird. Eine Begründung der Beschwerde wird empfohlen.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz gemäß Art. 13 und 14 DSGVO finden sich auf der Website des Amtsgerichts Wilhelmshaven unter:
https://www.amtsgericht-wilhelmshaven.niedersachsen.de/startseite/wir_ueber_uns/datenschutz
Die vorläufige Insolvenzverwaltung stellt eine kritische Phase dar, in der über die wirtschaftliche Zukunft der BauBud GmbH entschieden wird. Ob eine Sanierung eingeleitet oder ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird, hängt nun von den Erkenntnissen der vorläufigen Insolvenzverwalterin ab.