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Interkulturelles Zahnmedizinisches Versorgungszentrum GmbH erhält Schutzschirm – vorläufiger Sachwalter eingesetzt

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 59 IN 232/25

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Interkulturelles Zahnmedizinisches Versorgungszentrum GmbH, mit Sitz in der Neustädter Passage 6, 06122 Halle (Saale), wurde durch das Amtsgericht Halle (Saale) eine vorläufige Eigenverwaltung gemäß den §§ 270a, 270b der Insolvenzordnung angeordnet. Die im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter HRB 32018 eingetragene Gesellschaft wird vertreten durch ihre Geschäftsführerin Gabriele Schumann, wohnhaft in Halle (Saale).

Im Zuge dieses sogenannten Schutzschirmverfahrens wurde am 16. Mai 2025 Rechtsanwalt Rüdiger Bauch von der renommierten Kanzlei Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, mit Sitz in der Kleinen Märkerstraße 10, 06108 Halle (Saale), zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Er übernimmt die Aufgabe, die wirtschaftlichen Aktivitäten der Schuldnerin zu überwachen, ohne in die operative Geschäftsführung einzugreifen. Die Gesellschaft bleibt weiterhin verfügungsberechtigt, unterliegt jedoch der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters.

Das Schutzschirmverfahren ist eine besondere Form des Insolvenzverfahrens, das gut aufgestellten, aber in finanzielle Schieflage geratenen Unternehmen einen strukturierten Neuanfang ermöglichen soll. Ziel ist es, Sanierungsmaßnahmen frühzeitig einzuleiten und den Geschäftsbetrieb möglichst ohne Brüche aufrechtzuerhalten – ein Instrument, das gerade im medizinischen Bereich dazu dient, Patientenversorgung, Arbeitsplätze und Versorgungsstrukturen zu sichern.

Mit dem Beschluss ist die Interkulturelles Zahnmedizinisches Versorgungszentrum GmbH befugt, ihre Tätigkeit fortzuführen, allerdings unter der finanziellen und rechtlichen Kontrolle des Sachwalters. Dieser hat insbesondere zu prüfen, ob das Unternehmen tragfähige Sanierungsperspektiven besitzt und ob die Verfahrenskosten gedeckt sind.

Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Halle (Saale) zur Einsicht verfügbar.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Entscheidung kann durch die Antragstellerin oder jeden Gläubiger sofortige Beschwerde eingelegt werden – allerdings nur dann, wenn die internationale Zuständigkeit des Insolvenzgerichts gemäß Art. 5 Abs. 1 der EU-Verordnung 2015/848 gerügt werden soll.

Die Beschwerde ist binnen zwei Wochen beim Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzureichen. Die Frist beginnt entweder mit der Verkündung, der Zustellung oder – im Falle einer öffentlichen Bekanntmachung – zwei Tage nach der Veröffentlichung. Entscheidend ist das jeweils frühere Ereignis.

Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzureichen, von der beschwerdeführenden Partei oder ihrem Bevollmächtigten zu unterzeichnen und sollte begründet werden.

Mit dem eingeleiteten Verfahren unter dem Schutzschirm des Insolvenzrechts bietet sich der Interkulturelles Zahnmedizinisches Versorgungszentrum GmbH nun die Chance auf einen strukturierten Sanierungsprozess. Die kommenden Wochen werden darüber entscheiden, ob das Unternehmen wirtschaftlich wieder auf festen Boden gestellt werden kann.

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