Aktenzeichen: 810 IN 1502/24 L-12- und 810 IN 1525/24 L-12-
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat am 13. Mai 2025 gleich in zwei Verfahren den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der LS Massivbau Rhein-Main GmbH abgewiesen – in beiden Fällen mangels Masse gemäß § 26 Abs. 1 der Insolvenzordnung (InsO). Die Gesellschaft mit eingetragenem Sitz in der Kennedyallee 93, 60596 Frankfurt am Main, firmiert unter HRB 134071 beim Amtsgericht Frankfurt und wurde vertreten durch Geschäftsführer Marin Saric, wohnhaft in Frankfurt am Main.
Die Entscheidungen unter den Aktenzeichen 810 IN 1502/24 L-12- und 810 IN 1525/24 L-12- beenden die Versuche, ein Insolvenzverfahren über das Unternehmen formell zu eröffnen. Das Gericht stellte in beiden Fällen fest, dass das Vermögen der LS Massivbau Rhein-Main GmbH nicht ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken – eine zwingende Voraussetzung für die Durchführung eines Insolvenzverfahrens in Deutschland.
Mit der Abweisung aus Mangel an Masse gelten die rechtlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen als schwerwiegend. Zum einen entfällt damit der gerichtliche Gläubigerschutz, den ein eröffnetes Verfahren bieten würde. Zum anderen deutet die Entscheidung darauf hin, dass praktisch keine verwertbaren Vermögenswerte mehr vorhanden sind – weder zur Deckung der Verfahrenskosten noch zur anteiligen Befriedigung der Gläubiger.
Diese doppelte Abweisung lässt vermuten, dass mehrere Gläubiger oder Beteiligte unabhängig voneinander Insolvenz beantragt haben. Beide Verfahren betreffen jedoch dieselbe Gesellschaft und wurden am selben Tag mit identischem Ergebnis beendet.
Die LS Massivbau Rhein-Main GmbH war in der Baubranche tätig und offenbar in eine so weit fortgeschrittene finanzielle Schieflage geraten, dass selbst eine formale Insolvenzabwicklung nicht mehr möglich ist. In solchen Fällen steht Gläubigern unter Umständen lediglich noch der Weg über Zivilklagen oder strafrechtliche Prüfungstatbestände offen – beispielsweise bei Verdacht auf Insolvenzverschleppung oder Gläubigerbenachteiligung.
Ein Insolvenzvermerk wird in der Regel im Handelsregister ergänzt, und die Gesellschaft kann – sofern nicht anders liquidiert – in Kürze von Amts wegen gelöscht werden.
Damit endet für die LS Massivbau Rhein-Main GmbH ein formeller Schritt ohne Aussicht auf Sanierung oder geregelte Abwicklung – ein Beispiel für die Endstation zahlungsunfähiger Unternehmen ohne verwertbares Restvermögen.