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GOS Office Solution GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung – Amtsgericht Hamburg erlässt Sicherungsmaßnahmen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 67b IN 94/25

Am 12. Mai 2025 um 09:52 Uhr hat das Amtsgericht Hamburg – Insolvenzgericht im Verfahren über das Vermögen der GOS Office Solution GmbH, mit Sitz in der Am Kaiserkai 69, 20457 Hamburg, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer HRB 176717, wird gesetzlich vertreten durch Geschäftsführerin Frau Derya Ozan.

Das Unternehmen ist im Bereich des Verkaufs von Büromaterialien, einschließlich des Onlinehandels, tätig – wobei genehmigungspflichtige Tätigkeiten ausdrücklich ausgeschlossen sind, sofern keine entsprechende Erlaubnis vorliegt.

Zur Sicherung der Insolvenzmasse und im Sinne des Gläubigerschutzes wurde Dr. Ralf Marten Pachmann, Kanzleisitz Büschstraße 12, 20354 Hamburg, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Er übernimmt die Aufsicht über den Geschäftsbetrieb und prüft die wirtschaftliche Lage des Unternehmens.

Die zentralen Anordnungen des Gerichts umfassen:

  • Zustimmungsvorbehalt: Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen – darunter Konten, Forderungen oder sonstige Vermögensgegenstände – sind nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters rechtswirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

  • Zahlungsverbote für Drittschuldner: Geschäftspartner und Kunden dürfen nicht mehr direkt an die Schuldnerin zahlen, sondern nur an den Insolvenzverwalter (§ 23 InsO). Dieser ist allein zur Entgegennahme von Zahlungen sowie zum Einzug von Forderungen und Bankguthaben befugt.

  • Zwangsvollstreckungsschutz: Alle Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die GOS Office Solution GmbH, einschließlich einstweiliger Verfügungen oder Arrestmaßnahmen, sind untersagt – ausgenommen hiervon sind lediglich Maßnahmen, die sich auf unbewegliche Gegenstände beziehen. Bereits begonnene Maßnahmen werden ausgesetzt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Mit diesem Beschluss tritt die GOS Office Solution GmbH in eine Phase rechtlich begleiteter wirtschaftlicher Stabilisierung ein. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun bewerten, ob das Unternehmen eine Fortführungsperspektive besitzt oder ob ein reguläres Insolvenzverfahren eingeleitet werden muss.

Amtsgericht Hamburg, 12. Mai 2025

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