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Insolvenzverfahren über HRT Gaststättenbetriebs GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3 IN 32/25

Am 08. Mai 2025 hat das Amtsgericht Bad Kreuznach – Insolvenzgericht im Verfahren über das Vermögen der HRT Gaststättenbetriebs GmbH, mit Sitz Auf dem Spreitel 1, 55543 Bad Kreuznach, den Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen. Das Unternehmen ist im Handelsregister unter der Nummer HRB 23118 eingetragen und wurde vertreten durch die beiden Geschäftsführer Gerhard Roth und Waldtraut Tullius.

Mit der Entscheidung gemäß § 26 Abs. 1 InsO stellt das Gericht fest, dass kein ausreichendes Vermögen vorhanden ist, um auch nur die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Ein reguläres Verfahren zur Prüfung, Verwertung und Verteilung von Vermögenswerten kann somit nicht eingeleitet werden.

Die Folge dieser Abweisung ist gravierend:
Die Gesellschaft wird aller Voraussicht nach liquidiert, und ihre verbliebenen Gläubiger müssen sich darauf einstellen, keine Befriedigung ihrer Forderungen im Rahmen eines geordneten Insolvenzverfahrens zu erhalten. Der Beschluss ist öffentlich einsehbar und kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Entscheidung steht der Antragstellerin die Möglichkeit der sofortigen Beschwerde offen. Diese ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung, Verkündung oder öffentlicher Bekanntmachung beim

Amtsgericht Bad Kreuznach – Insolvenzgericht
John-F.-Kennedy-Str. 17
55543 Bad Kreuznach

oder über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) unter
safe-sp1-1441806128658-015910038
einzulegen. Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle zu erklären und muss von der beschwerdeführenden Partei oder deren Bevollmächtigten unterzeichnet sein. Sie muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird.

Hinweis zum Datenschutz

Informationen zur Datenverarbeitung durch das Amtsgericht Bad Kreuznach gemäß DSGVO, BDSG und LDSG Rheinland-Pfalz sind auf der Website www.agkh.justiz.rlp.de verfügbar oder können auf Wunsch auch in Papierform bereitgestellt werden.

Amtsgericht Bad Kreuznach, 08. Mai 2025

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