Aktenzeichen: 260 IN 49/25
Am 12. Mai 2025 um 10:34 Uhr hat das Amtsgericht Dortmund – Insolvenzgericht im Verfahren über das Vermögen der maximago GmbH, mit Sitz in der Phoenixseestraße 12, 44263 Dortmund, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Softwareunternehmen ist im Handelsregister beim Amtsgericht Dortmund unter der Nummer HRB 20855 eingetragen und wird vertreten durch seinen Geschäftsführer Herrn Daniel Greitens, wohnhaft in der Obermarkstraße 75, 44267 Dortmund.
Ziel dieser Maßnahme ist der Schutz des Unternehmensvermögens während der Vorprüfung zur möglichen Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Grundlage dafür sind die §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO).
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Kanzleisitz Königswall 21, 44137 Dortmund, bestellt. Ihm obliegt die Aufgabe, den Geschäftsbetrieb zu überwachen, das Vermögen im Interesse der Gläubiger zu sichern und eine Bewertung der finanziellen Situation der maximago GmbH vorzunehmen.
Der Beschluss umfasst folgende wesentliche Anordnungen:
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Verfügungssperre: Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände – insbesondere über Konten und Forderungen – sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
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Der Verwalter ist befugt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Damit wird sichergestellt, dass keine Zahlungen an der Insolvenzmasse vorbeigeleitet werden.
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Drittschuldnern ist es untersagt, weiterhin an die Schuldnerin zu leisten. Künftige Zahlungen dürfen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen (§ 23 InsO).
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Zwangsvollstreckungen – einschließlich bereits begonnener Maßnahmen – werden eingestellt, sofern sie keine unbeweglichen Vermögenswerte betreffen (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Mit dieser Anordnung wird das wirtschaftliche Fundament der maximago GmbH zunächst unter rechtlichen Schutz gestellt. Ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird oder Möglichkeiten zur Sanierung bestehen, wird durch die Prüfung des vorläufigen Insolvenzverwalters ermittelt.
Amtsgericht Dortmund, 12. Mai 2025