Aktenzeichen: IN 68/25
Am 12. Mai 2025 um 11:30 Uhr hat das Amtsgericht Weiden i.d. OPf. – Insolvenzgericht den Beschluss zur vorläufigen Insolvenzverwaltung über das Vermögen der WP Haustechnik GmbH & Co. KG erlassen. Das Unternehmen, derzeit mit Sitz im Gründerzentrum 1, 92655 Grafenwöhr (zuvor: Beim Flugplatz 6), ist im Handelsregister unter HRA 2678 beim Amtsgericht Weiden i.d. OPf. eingetragen. Gesetzlich vertreten wird die Schuldnerin durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die WP Verwaltungsgesellschaft mbH, welche wiederum von Geschäftsführer Stefan Alois Brohmann vertreten wird.
Mit dem Ziel, das Vermögen der Schuldnerin bis zur Entscheidung über die Verfahrenseröffnung vor nachteiligen Veränderungen zu schützen, ordnete das Gericht auf Grundlage des § 21 InsO die vorläufige Insolvenzverwaltung an.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Alexander Kießlich, Kanzlei Ernst-Kraus-Straße 1 b, 92665 Altenstadt/Waldnaab, bestellt. Seine Aufgaben umfassen insbesondere die Überwachung der Geschäftsführung sowie die Sicherung der Insolvenzmasse im Sinne der Gläubiger.
Die wesentlichen Inhalte der Anordnung:
-
Zustimmungsvorbehalt: Verfügungen der Schuldnerin – insbesondere über Forderungen oder sonstige Vermögenswerte – sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
-
Der Verwalter ist befugt, die Einziehung von Außenständen zu überwachen und gegebenenfalls selbst vorzunehmen.
-
Ziel der Maßnahme ist, potenzielle Vermögensverschiebungen oder bevorzugte Gläubigerzahlungen zu verhindern und die Grundlage für eine geordnete Sanierung oder Abwicklung zu schaffen.
Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung ist die sofortige Beschwerde möglich. Sie muss innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Weiden i.d. OPf. eingereicht werden, wobei die Frist mit Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung beginnt (§ 9 InsO). Die Beschwerde kann schriftlich oder zur Niederschrift eingereicht werden; bei professionellen Einreichern muss sie elektronisch erfolgen und entweder qualifiziert signiert oder über gesicherte Übermittlungswege eingereicht werden.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin zur Deckung der Verfahrenskosten ausreicht und ob eine Fortführung des Unternehmens wirtschaftlich tragfähig ist.
Amtsgericht Weiden i.d. OPf., 12. Mai 2025