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Insolvenzantrag des Vereins Kammerphilharmonie Amadé e.V. i.L. mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 70f IN 10/25

Köln, den 8. Mai 2025 – Das Amtsgericht Köln hat den Insolvenzantrag des Vereins Kammerphilharmonie Amadé e.V. in Liquidation durch Beschluss vom 08.05.2025 abgewiesen. Der Antrag war am 12. März 2025 beim Gericht eingegangen und wurde vom Liquidator des Vereins, Herrn Christoph Tentrup, gestellt, der den Verein unter der Anschrift Schinkelstraße 6, 45883 Gelsenkirchen vertritt.

Der Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Köln unter VR 15352 eingetragen.

Die Abweisung erfolgte mangels Masse, das heißt: Das Vermögen des Vereins reicht nicht aus, um die Kosten für ein Insolvenzverfahren zu decken. Gemäß § 26 Abs. 1 InsO wird in solchen Fällen kein Verfahren eröffnet, und es kommt zu keiner Verwertung oder Gläubigerbefriedigung im Rahmen eines geordneten Verfahrens.

Diese Entscheidung bedeutet faktisch das Ende der insolvenzrechtlichen Bemühungen der Kammerphilharmonie Amadé e.V. Die Vereinsauflösung läuft unabhängig davon als Liquidationsverfahren weiter, sofern nicht weitere rechtliche Schritte eingeleitet werden.

Amtsgericht Köln – Insolvenzgericht
Köln, 08. Mai 2025

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