Rund ein Jahr nach dem Aufsehen erregenden Skandal-Partyvideo von Sylt sind die Ermittlungen weitgehend abgeschlossen. Wie die Staatsanwaltschaft Flensburg mitteilte, wurden die meisten Verfahren eingestellt.
Das Video, das im Sommer 2024 bekannt wurde, zeigte Gäste einer Bar auf Sylt, die zu einer umgedichteten Version des Party-Hits „L’amour toujours“ Parolen wie „Ausländer raus! Deutschland den Deutschen!“ skandierten. Eine strafrechtliche Verfolgung wegen Volksverhetzung bleibt jedoch aus: Die Äußerungen erfüllten laut Staatsanwaltschaft nicht den dafür notwendigen Straftatbestand.
Ein Strafbefehl wegen Hitlergruß beantragt
Anders sieht es bei einem 26-jährigen Mann aus, gegen den nun Anklage erhoben wurde. Er soll im Verlauf der Party einen Hitlergruß angedeutet und ein Hitlerbärtchen imitiert haben. Die Staatsanwaltschaft beantragte einen Strafbefehl: Der Beschuldigte soll 2.500 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen.
Fazit:
Während der eigentliche Skandal um die rassistischen Gesänge juristisch ohne große Konsequenzen bleibt, wird zumindest ein Teilaspekt strafrechtlich verfolgt. Der Fall hatte bundesweit Empörung ausgelöst und eine Diskussion über rechtsextreme Tendenzen in der Gesellschaft entfacht.