Aktenzeichen: 3613 IN 2345/25
Berlin, 7. April 2025 – Das Amtsgericht Charlottenburg hat im laufenden Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der GLÜXGEFÜHL GmbH, mit Sitz am Steglitzer Damm 88, 12169 Berlin, eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister unter HRB 262960 eingetragen und wird durch die beiden Geschäftsführer Mesut Yigit und Cem Yilmaz vertreten.
Ziel der Anordnung ist es, das Vermögen der Schuldnerin bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vor nachteiligen Veränderungen zu schützen. Grundlage hierfür ist § 21 InsO.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Martin Herrmann, Fasanenstraße 77, 10623 Berlin, bestellt. Ihm obliegt ab sofort die Kontrolle und Überwachung aller wirtschaftlichen Aktivitäten der Gesellschaft im Hinblick auf die Sicherung der Insolvenzmasse.
Ab dem 07.04.2025 um 14:00 Uhr sind sämtliche Verfügungen über das Vermögen der GLÜXGEFÜHL GmbH nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 InsO). Diese Maßnahme dient insbesondere dazu, Gläubigerinteressen zu wahren und eine ungeordnete Vermögensverschiebung zu verhindern.
Bedeutung der Maßnahme
Die Anordnung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung ist ein bedeutender Zwischenschritt in einem Insolvenzverfahren. Sie ermöglicht es dem Gericht, sich ein genaues Bild über die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin zu verschaffen, ohne dass bereits ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird. Gleichzeitig wird das Unternehmensvermögen abgesichert und unter die Aufsicht des vorläufigen Insolvenzverwalters gestellt.
Wie es für die GLÜXGEFÜHL GmbH weitergeht – ob eine Sanierung möglich ist oder ein reguläres Insolvenzverfahren eingeleitet werden muss – hängt nun maßgeblich vom Ergebnis der weiteren Prüfungen durch den Insolvenzverwalter ab.
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht
07. April 2025