Aktenzeichen: 67g IN 71/25
Hamburg, 7. April 2025 – Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Obst & Gemüse Atlantik GmbH, mit Geschäftssitz in der Banksstraße 28, 20097 Hamburg, hat das Amtsgericht Hamburg um 14:43 Uhr die Anordnung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung getroffen. Die im Handelsregister unter HRB 87961 eingetragene Gesellschaft wird von den Geschäftsführern Ahmet Kalayci und Erhan Arslan vertreten.
Die GmbH ist im Groß- und Einzelhandel mit Waren aller Art tätig, mit Schwerpunkt auf Obst, Gemüse und Lebensmitteln.
Schutzmaßnahmen zur Sicherung des Vermögens
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage bis zur Entscheidung über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, wurde gemäß §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) Rechtsanwalt Moritz-K. Polonius, Osterbekstraße 90b, 22083 Hamburg, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Ab sofort sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). Ziel ist es, die Insolvenzmasse zu sichern und eine gleichmäßige Gläubigerbefriedigung zu ermöglichen.
Weitere Anordnungen:
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Drittschuldnern – also Kunden oder Geschäftspartnern, die der GmbH noch Zahlungen schulden – ist es untersagt, weiterhin an die Schuldnerin direkt zu leisten.
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Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben sowie sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
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Zudem wurden Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin, einschließlich Arrest oder einstweiliger Verfügungen, untersagt, soweit diese nicht unbewegliches Vermögen betreffen. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen sind vorläufig eingestellt worden (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Bedeutung der Maßnahme
Mit dieser Entscheidung wurde der Grundstein für eine mögliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens gelegt. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun die wirtschaftliche Situation der Obst & Gemüse Atlantik GmbH prüfen, das Vermögen sichern und eine erste Einschätzung darüber abgeben, ob eine Fortführung des Geschäftsbetriebs oder eine Abwicklung im Wege eines eröffneten Insolvenzverfahrens in Betracht kommt.
Amtsgericht Hamburg – Insolvenzgericht
07. April 2025