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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Steuber GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 601 IN 90/25

Rosenheim, 8. April 2025 – Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Steuber GmbH, mit Sitz in Linden 5, 83109 Großkarolinenfeld, hat das Amtsgericht Rosenheim um 09:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Traunstein unter der Nummer HRB 5881 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Michael Hötzendorfer vertreten.

Ziel der Anordnung ist es, das Vermögen der Schuldnerin bis zur Entscheidung über die Insolvenzeröffnung vor nachteiligen Veränderungen zu schützen. Grundlage hierfür sind die Regelungen der §§ 21 und 22 InsO.

Vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Claudia Heppekausen bestellt. Die Kanzlei befindet sich in der Prinzregentenstraße 5, 83022 Rosenheim, erreichbar unter:

Ab sofort sind sämtliche Verfügungen der Steuber GmbH über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung der Insolvenzverwalterin rechtswirksam (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO). Unter diese Regelung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Zudem ist die vorläufige Insolvenzverwalterin befugt, Bankguthaben sowie sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und auf ein eigens für das Verfahren eingerichtetes Konto zu verwahren. So soll sichergestellt werden, dass keine Vermögensverschiebungen stattfinden und alle Gläubiger gleichmäßig behandelt werden können.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann binnen zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit:

  • der Verkündung der Entscheidung,

  • der Zustellung, oder

  • der öffentlichen Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de,
    je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.

Die Beschwerde ist beim
Amtsgericht Rosenheim
Bismarckstraße 1
83022 Rosenheim

schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzureichen. Sie kann auch elektronisch über einen sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden (§ 130a ZPO, ERVV). Eine einfache E-Mail ist nicht zulässig. Die Beschwerde muss die angefochtene Entscheidung benennen und ausdrücklich erklären, dass Beschwerde eingelegt wird.

Ausblick

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung tritt die Steuber GmbH in eine entscheidende Phase ein. Die vorläufige Verwalterin wird nun prüfen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorliegen und ob eine Fortführung des Unternehmens wirtschaftlich möglich ist. Die nächsten Wochen werden für die Zukunft der GmbH von großer Bedeutung sein.

Amtsgericht Rosenheim – Insolvenzgericht
08. April 2025

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