Die Schweizer Privatbank Julius Bär will eigene Aktien im Wert von bis zu 600 Millionen Franken zurückkaufen. Das entspricht nach der vorliegenden Meldung rund 640 Millionen Euro. Das Programm soll in den kommenden Wochen starten und innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden.
Für Aktionäre ist die Ankündigung von Bedeutung: Die Bank will einen erheblichen Betrag einsetzen, um eigene Anteilsscheine am Markt zu erwerben. Ob daraus ein nachhaltiger Vorteil für die Anleger entsteht, hängt allerdings von den Kaufpreisen, der Verwendung der zurückgekauften Aktien und der weiteren Geschäftsentwicklung ab.
Die Summe von 600 Millionen Franken ist zunächst eine Obergrenze. Sie bedeutet nicht, dass die Bank den gesamten Betrag sofort ausgibt oder das Programm zwingend vollständig ausschöpft. Wie schnell und in welchem Umfang die Käufe tatsächlich erfolgen, wird sich erst während der Umsetzung zeigen.
Der Rückkauf soll über eine zweite Handelslinie an der Schweizer Börse SIX abgewickelt werden. Dafür wird der Handel mit Aktien für das Rückkaufprogramm gesondert organisiert. Die Ankündigung ist somit kein pauschales Angebot an sämtliche Aktionäre, ihre Bestände zu einem bereits festgelegten Preis an die Bank zu verkaufen. Einen konkreten Rückkaufpreis nennt die bereitgestellte Meldung nicht.
Ein Aktienrückkauf kann den verbleibenden Aktionären zugutekommen. Werden die erworbenen Aktien anschließend eingezogen, sinkt die Zahl der ausstehenden Anteilsscheine. Bei unverändertem Unternehmensgewinn verteilt sich dieser dann auf weniger Aktien. Der rechnerische Gewinn je Aktie kann dadurch steigen.
Für Anleger ist dabei eine Unterscheidung wichtig: Ein höherer Gewinn je Aktie bedeutet nicht automatisch, dass die Bank insgesamt mehr verdient. Die Kennzahl kann sich bereits durch die geringere Aktienzahl verbessern. Ob auch das operative Geschäft stärker wird, muss anhand der Geschäftszahlen gesondert beurteilt werden.
Aus der vorliegenden Meldung geht nicht hervor, ob Julius Bär die zurückgekauften Aktien einziehen will. Damit bleibt ein wesentlicher Punkt offen. Für die Bewertung des Programms sollten Aktionäre auf die vollständigen Rückkaufbedingungen und die vorgesehene Verwendung der Aktien achten.
Auch der Kaufpreis spielt eine zentrale Rolle. Erwirbt eine Gesellschaft eigene Aktien zu wirtschaftlich günstigen Bedingungen, kann das für die verbleibenden Anteilseigner vorteilhaft sein. Werden dagegen hohe Preise bezahlt, kann der Nutzen geringer ausfallen. Die Größe des Programms allein sagt deshalb wenig darüber aus, wie sinnvoll der Kapitaleinsatz letztlich ist.
Der Rückkauf schafft außerdem zusätzliche Nachfrage nach der Aktie. Das kann den Kurs unterstützen, garantiert aber keine Kurssteigerung. Schwächere Geschäftsergebnisse, ungünstige Marktbedingungen oder neue Belastungen können diesen Effekt überlagern. Anleger sollten die Ankündigung deshalb nicht als Kursversprechen verstehen.
Anders als bei einer Dividende erhalten Aktionäre, die ihre Aktien behalten, durch den Rückkauf zunächst keine unmittelbare Auszahlung. Ihr möglicher Vorteil entsteht über die Auswirkungen auf die Beteiligung und deren Wert. Wer seine Aktien im Rahmen des Handels verkauft, erhält dagegen den jeweiligen Verkaufserlös und gibt die entsprechenden Anteile ab.
Für die Bank bedeutet das Programm einen erheblichen Mittelabfluss. Das eingesetzte Geld steht anschließend nicht mehr für andere Zwecke zur Verfügung. Dazu gehören Investitionen, mögliche Übernahmen, Ausschüttungen oder die zusätzliche Stärkung finanzieller Reserven. Entscheidend ist daher, ob Julius Bär den Rückkauf aus einer ausreichend robusten Kapitalposition heraus umsetzt. Konkrete Angaben zur Kapitalausstattung enthält der bereitgestellte Kurzbericht nicht.
Besondere Aufmerksamkeit verdient der regulatorische Hintergrund. Die Schweizer Finanzmarktaufsicht Finma hat nach der Meldung kürzlich ein Untersuchungsverfahren gegen Julius Bär abgeschlossen. Dadurch wurden Aktienrückkäufe wieder möglich.
Der Abschluss des Verfahrens beseitigt damit nach den vorliegenden Angaben ein Hindernis für das Programm. Er beantwortet jedoch nicht sämtliche Fragen zur aufsichtsrechtlichen Situation der Bank. Welche Feststellungen die Finma getroffen hat, welche Maßnahmen Julius Bär umgesetzt hat und ob Verpflichtungen fortbestehen, lässt sich aus der Meldung nicht erkennen.
Eine Gleichsetzung von Verfahrensabschluss und vollständiger Entlastung wäre deshalb voreilig. Ebenso wenig lässt sich allein aus dem früheren Untersuchungsverfahren ableiten, dass das angekündigte Rückkaufprogramm problematisch ist. Für eine faire Bewertung braucht es die konkreten aufsichtsrechtlichen Informationen und die finanziellen Bedingungen des Programms.
Für Aktionäre kommt es nun auf die Umsetzung an. Relevant sind insbesondere der tatsächlich eingesetzte Betrag, die Zahl der erworbenen Aktien, die durchschnittlichen Kaufpreise und die weitere Verwendung der Anteilsscheine. Ebenso wichtig bleibt, wie sich Erträge, Risiken und Kapitalausstattung während des Rückkaufzeitraums entwickeln.
Julius Bär kündigt damit eine bedeutende Maßnahme zur Verwendung von Kapital an. Ob die bis zu 600 Millionen Franken gut eingesetzt sind, entscheidet sich jedoch nicht an der Schlagzeile. Maßgeblich sind die wirtschaftlichen Bedingungen der Käufe und die Frage, ob das Programm den verbleibenden Aktionären einen nachvollziehbaren, dauerhaften Vorteil bringt.
600 Millionen Franken für eigene Aktien: Julius Bär startet Rückkauf – Anleger sollten genauer hinsehen
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