Die AF Wärme GmbH aus Öhringen hat einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen gestellt. Das Amtsgericht Heilbronn ordnete am 1. Oktober 2026 um 14 Uhr vorläufige Sicherungsmaßnahmen an und bestellte Rechtsanwalt Dr. Marcus Egner zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 20 IN 1218/26 geführt.
Ein eröffnetes Insolvenzverfahren ist damit noch nicht belegt. Der vorliegende Beschluss betrifft zunächst die Sicherung des Unternehmensvermögens bis zur Entscheidung über den Antrag. Egner soll zugleich prüfen, ob ein maßgeblicher Insolvenzgrund vorliegt, ob das Vermögen die Verfahrenskosten deckt und welche Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens bestehen.
AF Wärme ist nach dem bereitgestellten Unternehmensprofil im Vertrieb und in der Errichtung von Heizungssystemen tätig. Für Kunden, Lieferanten und andere Geschäftspartner stellt sich nun insbesondere die Frage, wie laufende Aufträge und Zahlungen behandelt werden. Ob der Betrieb unverändert weiterläuft, welche Projekte betroffen sind oder eine Sanierung angestrebt wird, geht aus den vorliegenden Informationen nicht hervor.
Der gerichtliche Beschluss beschränkt die Verfügungsbefugnisse der Geschäftsführung erheblich. Verfügungen über Gegenstände des Unternehmensvermögens sind grundsätzlich nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Hinsichtlich der Bankkonten und Außenstände geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf ihn über.
Auch für Personen und Unternehmen, die AF Wärme noch Geld schulden, enthält der Beschluss eine ausdrückliche Anordnung: Zahlungen dürfen nicht mehr an die Gesellschaft geleistet werden, sondern nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter unter Beachtung der gerichtlichen Regelung. Bei offenen Rechnungen sind deshalb die vom Verwalter mitgeteilten Zahlungswege entscheidend.
Darüber hinaus untersagt das Gericht grundsätzlich Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschaft und stellt bereits begonnene Maßnahmen einstweilen ein. Ausgenommen sind nach dem Beschluss unbewegliche Gegenstände. Die Anordnungen sollen verhindern, dass sich die Vermögenslage bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag nachteilig verändert.
Die beigefügten Finanzdaten zeigen bereits für die Vorjahre eine schwache Kapitalausstattung. Ihre Aussagekraft ist allerdings begrenzt: Es handelt sich um eine automatisiert erstellte Unternehmensdaten-Auswertung. Mehrere Kennzahlen sind ausdrücklich als Schätzungen, rechnerische Ableitungen oder maschinell ermittelte Angaben gekennzeichnet. Für eine abschließende Bewertung müssten die vollständigen Originalabschlüsse geprüft werden.
Nach dieser Übersicht sank das Eigenkapital von 463.101 Euro Ende 2022 auf 213.833 Euro Ende 2023 und anschließend auf 145.820 Euro Ende 2024. Bei einer Bilanzsumme von rund 4,12 Millionen Euro entsprach das zuletzt einer Eigenkapitalquote von ungefähr 3,5 Prozent. Damit bestand nach den ausgewiesenen Zahlen nur ein geringer bilanzieller Puffer gegenüber weiteren Verlusten.
Die Datenübersicht nennt für 2023 einen negativen Ergebniswert von 250.229 Euro und für 2024 von 68.013 Euro. Diese Werte wurden allerdings aus der Differenz zwischen Bilanzgewinn und Gewinnvortrag abgeleitet. Sie sollten deshalb ohne Prüfung der Ergebnisrechnung nicht uneingeschränkt als ausgewiesene Jahresfehlbeträge bezeichnet werden.
Auch der Kassenbestand beziehungsweise die liquiden Mittel gingen laut Übersicht deutlich zurück. Nach rund 2,21 Millionen Euro Ende 2022 wurden Ende 2023 nur noch etwa 166.354 Euro und Ende 2024 rund 129.659 Euro ausgewiesen. Welche Zahlungen diesen Rückgang erklären und welche Kreditlinien oder sonstigen Finanzierungsmöglichkeiten bestanden, lässt sich aus dem Datenauszug nicht erkennen.
Der niedrigere Kontostand allein beweist keine Zahlungsunfähigkeit zu den damaligen Bilanzstichtagen. Zusammen mit dem gesunkenen Eigenkapital macht er jedoch deutlich, weshalb Informationen zur Finanzierung und Liquiditätsplanung für die wirtschaftliche Beurteilung wichtig wären.
Die Verbindlichkeiten beliefen sich nach der Übersicht Ende 2024 auf rund 3,91 Millionen Euro. Sie lagen damit zwar unter dem Vorjahresbetrag von rund 4,12 Millionen Euro, blieben im Verhältnis zur Bilanzsumme aber hoch. Angaben zu Fälligkeiten, Sicherheiten und Gläubigergruppen fehlen im bereitgestellten Auszug.
Ein erheblicher Teil des Vermögens war zudem nicht unmittelbar als Bankguthaben verfügbar. Ausgewiesen werden unter anderem Vorräte von rund 1,72 Millionen Euro und Forderungen beziehungsweise sonstige Vermögensgegenstände von rund 861.879 Euro. Entscheidend wäre, wie schnell sich diese Positionen in Zahlungsmittel umwandeln lassen und ob ihre bilanzierten Werte vollständig realisierbar sind.
Die angegebenen Umsätze sind ausdrücklich statistische Schätzungen. Sie bilden deshalb keine belastbare Grundlage, um einen bestimmten Umsatzrückgang als Ursache des Insolvenzantrags darzustellen. Ebenso lassen sich aus den dargestellten Netzwerkverbindungen keine wirtschaftlichen Verantwortlichkeiten oder Aussagen über die Lage anderer Unternehmen ableiten.
Für Anleger und Geschäftspartner ist nun vor allem die aktuelle Bestandsaufnahme durch den vorläufigen Insolvenzverwalter maßgeblich. Die Zahlen von Ende 2024 beschreiben eine frühere Situation und erklären nicht abschließend, weshalb der Antrag im Oktober 2026 gestellt wurde. Belastbare Aussagen über mögliche Ausfälle, die Fertigstellung laufender Aufträge oder die Fortführung des Betriebs sind derzeit nicht möglich.
Der gerichtliche Beschluss bestätigt eine ernste Entwicklung und schafft zugleich einen Rahmen zur Sicherung und Prüfung des Vermögens. Die frühere Datenübersicht zeigt einen dünnen Eigenkapitalpuffer und deutlich gesunkene liquide Mittel. Welche Sanierungsmöglichkeiten bestehen und welche Folgen sich für die einzelnen Betroffenen ergeben, muss das weitere Verfahren klären.