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Nachzählung in Berlin korrigiert Direktmandat – Auswirkungen auf das Abgeordnetenhaus noch nicht endgültig

rdelarosa0 (CC0), Pixabay

Eine Nachzählung im Berliner Bezirk Spandau hat das vorläufige Ergebnis der Abgeordnetenhauswahl verändert. Im Wahlkreis Spandau 1 liegt nach der Überprüfung nicht die CDU-Kandidatin Bettina Meißner vorn, sondern der AfD-Kandidat Tommy Tabor.

Nach Angaben von Landeswahlleiter Stephan Bröchler war zuvor eine telefonisch übermittelte Schnellmeldung fehlerhaft. In der schriftlichen Niederschrift des Wahlvorstands waren dagegen die korrekten Zahlen festgehalten worden.

Aus 80 Stimmen Vorsprung werden 34 Stimmen Rückstand

Nach dem zunächst veröffentlichten vorläufigen Ergebnis hatte CDU-Kandidatin Bettina Meißner den Wahlkreis mit einem Vorsprung von 80 Stimmen gewonnen.

Die Nachzählung ergab nun ein anderes Ergebnis: Tommy Tabor erhielt 5.184 Erststimmen, Bettina Meißner 5.150. Damit liegt der AfD-Kandidat mit 34 Stimmen vorn.

Tabor erhält damit nach dem derzeitigen Stand das Direktmandat im Wahlkreis Spandau 1.

Wichtig ist dabei: Nach den bislang bekannten Informationen wurden nicht nachträglich Stimmen verändert. Vielmehr stimmte die telefonisch übermittelte Schnellmeldung nicht mit der Niederschrift des Wahlvorstands überein. Warum es zu dieser falschen Übermittlung kam, konnte der Landeswahlleiter zunächst nicht erklären.

Kontrolle hat den Fehler aufgedeckt

Der Vorgang sollte deshalb nicht vorschnell als Manipulation oder Beleg für eine insgesamt fehlerhafte Wahl bezeichnet werden.

Nach einer Wahl werden die zunächst gemeldeten Ergebnisse und die Niederschriften noch einmal überprüft. Dabei können beispielsweise Übertragungs- oder Zuordnungsfehler entdeckt und korrigiert werden. Genau diese Prüfung findet derzeit in Berlin statt.

Der Fall zeigt allerdings, dass selbst ein Fehler bei vergleichsweise wenigen Stimmen erhebliche Auswirkungen haben kann, wenn ein Wahlkreis sehr knapp entschieden wurde.

Abgeordnetenhaus könnte fünf Sitze kleiner werden

Die Korrektur betrifft voraussichtlich nicht nur die beiden Kandidaten in Spandau.

Weil die CDU das zunächst angenommene Direktmandat nicht erhält, fällt nach Angaben des Landeswahlleiters ein Überhangmandat weg. Dadurch müssen auch die Ausgleichsmandate neu berechnet werden.

Nach dem derzeitigen vorläufigen Stand könnte das Berliner Abgeordnetenhaus deshalb künftig 153 statt 158 Mitglieder haben. Landeswahlleiter Bröchler betonte jedoch, dass die Berechnungen noch nicht endgültig abgeschlossen sind.

Medien berichten, dass durch die Neuberechnung neben Bettina Meißner weitere bislang als gewählt geltende Kandidaten ihr Mandat verlieren könnten. Solange das endgültige Wahlergebnis nicht festgestellt ist, sollte jedoch nicht von einem bereits endgültigen Mandatsverlust gesprochen werden.

Auch mögliche Mehrheiten können sich verändern

Eine veränderte Zahl von Abgeordneten wirkt sich zwangsläufig auch auf die rechnerischen Mehrheiten im Parlament aus.

Das kann für mögliche Koalitionen von Bedeutung sein. Allerdings wäre es zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht, aus den neuen Zahlen bereits politische Schlussfolgerungen über die Bildung einer Regierung zu ziehen.

Eine rechnerische Mehrheit bedeutet nicht automatisch, dass eine entsprechende Koalition zustande kommt. Darüber entscheiden die Parteien in politischen Gesprächen und möglichen Koalitionsverhandlungen.

Endgültiges Ergebnis erst am 12. Oktober

Entscheidend ist deshalb der 12. Oktober 2026. An diesem Tag soll der Landeswahlausschuss das endgültige Ergebnis der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus feststellen. Erst auf dieser Grundlage werden die gewählten Abgeordneten ermittelt und benachrichtigt.

Bis dahin bleibt die derzeit berechnete Sitzverteilung vorläufig.

Auch nach der Feststellung des endgültigen Ergebnisses sieht das Berliner Wahlrecht Möglichkeiten zur rechtlichen Überprüfung vor. Wahlprüfungseinsprüche können nach der öffentlichen Bekanntmachung innerhalb der dafür vorgesehenen Frist beim Berliner Verfassungsgerichtshof eingelegt werden.

Kein Beleg für Wahlmanipulation

Für die Bewertung des Vorgangs ist eine klare Unterscheidung wichtig: Es wurde ein Fehler bei der Übermittlung eines Ergebnisses festgestellt. Dieser Fehler wurde im vorgesehenen Kontrollverfahren entdeckt und korrigiert.

Nach dem derzeit bekannten Sachstand gibt es keine Grundlage für die Behauptung, Stimmen seien manipuliert worden oder die Berliner Wahl müsse deshalb insgesamt infrage gestellt werden.

Gleichzeitig ist der Fehler keineswegs bedeutungslos. Die Korrektur entscheidet voraussichtlich darüber, wer ein Direktmandat erhält, verändert möglicherweise die Gesamtgröße des Abgeordnetenhauses und kann auch Auswirkungen auf die parlamentarischen Mehrheitsverhältnisse haben.

Wie das neue Berliner Abgeordnetenhaus tatsächlich zusammengesetzt sein wird, steht verbindlich erst fest, wenn der Landeswahlausschuss am 12. Oktober das endgültige Wahlergebnis festgestellt hat.

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