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Klage gegen Beschlüsse der thyssenkrupp-Hauptversammlung – Verfahren beim Landgericht Düsseldorf anhängig

qimono / Pixabay

Bei der thyssenkrupp AG sind mehrere Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung vom 7. August 2026 Gegenstand einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Wie der Konzern am 24. September 2026 bekannt gemacht hat, haben Aktionäre eine Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen insgesamt drei Beschlüsse der Hauptversammlung erhoben.

Betroffen ist zunächst der unter Tagesordnungspunkt 1 gefasste Beschluss über die Zustimmung zum Abspaltungs- und Übernahmevertrag zwischen der thyssenkrupp AG und der thyssenkrupp Projekt 3 GmbH. Darüber hinaus richtet sich die Klage gegen den Beschluss über die Wahl des Prüfers für die nach dem Umwandlungsgesetz erforderliche Schlussbilanz zum 31. Dezember 2025. Dieser war Gegenstand von Tagesordnungspunkt 2 der außerordentlichen Hauptversammlung.

Als dritter Beschluss wird die unter Tagesordnungspunkt 3 beschlossene Änderung der Satzung der thyssenkrupp AG angegriffen. Damit stehen sämtliche drei in der Bekanntmachung genannten Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung im Mittelpunkt des gerichtlichen Verfahrens.

Die Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage ist beim Landgericht Düsseldorf, 9. Kammer für Handelssachen, anhängig. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 39 O 86/26 geführt.

Mit einer Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklage können Aktionäre die Rechtmäßigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen gerichtlich überprüfen lassen. Aus der Bekanntmachung von thyssenkrupp geht allerdings nicht hervor, auf welche konkreten rechtlichen oder tatsächlichen Gründe die klagenden Aktionäre ihre Einwände gegen die drei Beschlüsse stützen. Ebenso enthält die Mitteilung keine Angaben dazu, wie viele Aktionäre Klage erhoben haben.

Die Bekanntmachung erfolgte gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1 und 249 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz. Diese Vorschriften sehen die Bekanntmachung einer erhobenen Anfechtungs- beziehungsweise Nichtigkeitsklage durch die Gesellschaft vor.

Die thyssenkrupp AG mit Sitz in Duisburg und Essen veröffentlichte die Mitteilung im Nachgang zu ihrer außerordentlichen Hauptversammlung. Die Aktie des Unternehmens wird unter der ISIN DE0007500001 und der WKN 750000 geführt.

Aktenzeichen: Landgericht Düsseldorf – 39 O 86/26

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