Dark Mode Light Mode

Bundestag debattiert erneut über Organspende – Widerspruchsregelung bleibt umstritten

Jasmin777 (CC0), Pixabay

Der Deutsche Bundestag hat am 24. September 2026 erneut über eine grundlegende Änderung der Organspende-Regelungen in Deutschland beraten. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob künftig die sogenannte Widerspruchsregelung eingeführt werden soll. Ein fraktionsübergreifender Gesetzentwurf von 254 Abgeordneten aus CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Linken sieht vor, die bisherige Entscheidungsregelung entsprechend zu verändern. Parallel liegt ein Gesetzentwurf des Bundesrates zur Einführung einer Widerspruchslösung vor.

Nach dem Vorschlag der Abgeordnetengruppe kämen künftig grundsätzlich auch volljährige und einwilligungsfähige Menschen als postmortale Organ- und Gewebespender infrage, die zu Lebzeiten einer Entnahme nicht ausdrücklich widersprochen haben. Ein erklärter Widerspruch müsste verlässlich dokumentiert und vor einer möglichen Organentnahme berücksichtigt werden. Maßgeblich bliebe der Wille des Verstorbenen.

Hintergrund des Vorstoßes ist der weiterhin bestehende Mangel an Spenderorganen. Im Jahr 2025 wurden nach den im Gesetzentwurf genannten Zahlen der Deutschen Stiftung Organtransplantation 985 Organspender registriert. Gleichzeitig standen 8.199 Patienten auf der Warteliste für eine Organtransplantation. Die Initiatoren argumentieren, dass die bisherigen gesetzlichen und strukturellen Änderungen keine nachhaltige Steigerung der Organspendezahlen bewirkt hätten.

Zu den Befürwortern der Widerspruchsregelung gehört die SPD-Abgeordnete Sabine Dittmar. Sie hatte bereits in einer Bundestagsdebatte im Juni auf die mehr als 8.000 Menschen auf den Wartelisten hingewiesen und argumentiert, dass die bisherigen gesetzlichen Initiativen nicht ausgereicht hätten. Befürworter betonen zugleich, dass die Möglichkeit eines ausdrücklichen Neins erhalten bleiben soll.

Dem Vorstoß steht ein ebenfalls fraktionsübergreifender Antrag von 58 Abgeordneten gegenüber. Diese wollen an der Freiwilligkeit und der geltenden Entscheidungsregelung festhalten und stattdessen Information, Aufklärung und die praktische Dokumentation des persönlichen Willens verbessern. Nach ihrer Auffassung liegt ein wesentliches Problem nicht in einer mangelnden Spendenbereitschaft, sondern in Schwierigkeiten bei der Umsetzung und Registrierung.

Konkret schlagen die Abgeordneten vor, Bürger zeitnah nach ihrem 18. Geburtstag aufzufordern, sich mit der Organspende auseinanderzusetzen und ihren Willen zu dokumentieren. Neben Zustimmung und Ablehnung soll auch angegeben werden können, dass jemand noch unentschieden ist. Nachteile oder Sanktionen soll es nicht geben, wenn keine Entscheidung dokumentiert wird. Außerdem sollen technische Hürden beim Organspenderegister abgebaut und zusätzliche analoge Möglichkeiten zur Eintragung geschaffen werden.

Die Gegner der Widerspruchsregelung argumentieren vor allem mit dem Selbstbestimmungsrecht. Schweigen dürfe ihrer Auffassung nach nicht als Zustimmung zu einer Organentnahme verstanden werden. Die Befürworter halten dagegen, dass das Selbstbestimmungsrecht gewahrt bleibe, weil jeder einer Organspende widersprechen könne. Damit stehen sich in der Debatte zwei unterschiedliche Ansätze gegenüber: eine grundsätzliche Spendebereitschaft mit Widerspruchsmöglichkeit und eine Weiterentwicklung des bestehenden Systems auf Grundlage einer freiwillig dokumentierten Entscheidung.

Eine abschließende Entscheidung ist mit der Debatte vom 24. September noch nicht gefallen. Die Vorlagen sollen nach der ersten Beratung zur weiteren Beratung an den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen werden. Die Bundesregierung bezeichnet die Frage nach einer Widerspruchslösung als ethische Problematik, über die die Abgeordneten als Gewissensentscheidung befinden sollen.

Bereits im Januar 2020 hatte sich der Bundestag gegen die Einführung einer Widerspruchslösung entschieden und stattdessen die Entscheidungsbereitschaft der Bürger stärken wollen. Der nun eingeleitete parlamentarische Anlauf bringt diese Grundsatzfrage erneut auf die politische Tagesordnung.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

PROKON Windpark Langenbach rutscht ins Minus: 259.000 Euro Verlust trotz Millioneninvestition

Next Post

MARTAGON Solid Plus: Stabilität durch Anleihen und Optionsprämien – solide Rendite bei begrenztem Risiko