Dark Mode Light Mode

KMW Tower Bau GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung – Berliner Bauunternehmen betroffen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die KMW Tower Bau GmbH aus Berlin befindet sich in einem Insolvenzeröffnungsverfahren. Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 4. September 2026 um 11.40 Uhr eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 3609 IN 4562/26 geführt. Der Firmensitz befindet sich in der Franz-Stenzer-Straße 27, 12679 Berlin. Im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg ist die Gesellschaft unter HRB 224760 eingetragen. Gesetzlich vertreten wird sie durch den Geschäftsführer Haris Ličina.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Florian Kleinschmit aus Berlin bestellt.

Gericht schränkt Verfügungsbefugnis ein

Die KMW Tower Bau GmbH darf seit dem Beschluss nicht mehr uneingeschränkt über ihr Vermögen verfügen. Rechtsgeschäfte und Zahlungen, die das Gesellschaftsvermögen betreffen, sind grundsätzlich nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Geschäftsführer Haris Ličina bleibt formal im Amt. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht zum allgemeinen Vertreter der Gesellschaft geworden. Er überwacht jedoch die Geschäftsführung und soll verhindern, dass sich die Vermögenslage bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag weiter verschlechtert.

Dr. Kleinschmit muss außerdem prüfen, ob genügend Vermögen vorhanden ist, um die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu decken.

Bankguthaben und Forderungen unter Kontrolle des Verwalters

Der vorläufige Insolvenzverwalter darf Bankguthaben und sonstige Forderungen der KMW Tower Bau GmbH einziehen sowie eingehende Gelder entgegennehmen. Dafür kann er besondere Konten einrichten und über diese verfügen.

Die kontoführenden Banken müssen ihm Auskunft über die Geschäftsverbindungen und Konten der Gesellschaft erteilen.

Auch Auftraggeber und andere Geschäftspartner, die der KMW Tower Bau GmbH noch Geld schulden, müssen den Gerichtsbeschluss beachten. Ihnen wurde untersagt, unmittelbar an das Unternehmen zu zahlen. Entsprechende Leistungen sind grundsätzlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen.

Zwangsvollstreckungen werden gestoppt

Neue Zwangsvollstreckungen gegen die KMW Tower Bau GmbH sind vorläufig untersagt. Bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt. Davon ausgenommen sind Maßnahmen, die unbewegliche Gegenstände betreffen.

Diese Regelung soll verhindern, dass einzelne Gläubiger vor einer möglichen Verfahrenseröffnung auf noch vorhandene Vermögenswerte zugreifen und dadurch andere Gläubiger benachteiligt werden.

Der vorläufige Insolvenzverwalter darf die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen betreten, Bücher und Geschäftspapiere einsehen sowie die Herausgabe notwendiger Unterlagen verlangen. Die Geschäftsführung muss alle Auskünfte erteilen, die zur Aufklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse erforderlich sind.

Vom Beteiligungsunternehmen zum Bauunternehmen

Die heutige KMW Tower Bau GmbH wurde Anfang 2021 eingetragen. Der Gesellschaftsvertrag stammt vom 15. Dezember 2020. Das Stammkapital beträgt 25.000 Euro.

Die Gesellschaft firmierte zunächst als LOOPY GmbH und anschließend als KMW Holding GmbH. In dieser Phase bestand ihr Gegenstand hauptsächlich darin, Beteiligungen an anderen Unternehmen zu erwerben und eigenes Vermögen zu verwalten.

Im Oktober 2021 erfolgte die entscheidende Neuausrichtung. Die KMW Holding GmbH wurde in KMW Tower Bau GmbH umbenannt. Gleichzeitig änderte die Gesellschaft ihren Unternehmensgegenstand und wechselte in das Baugewerbe.

Seit Anfang 2022 ist Haris Ličina als einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer eingetragen.

Rohbau, Fassadenbau und Baustellenbetreuung

Die KMW Tower Bau GmbH war nach ihrem Gesellschaftszweck breit im Bau- und Ausbaugewerbe aufgestellt. Der Unternehmensgegenstand umfasste insbesondere:

  • Vermittlung von Bauprojekten,
  • Ausführung von Rohbauarbeiten,
  • Bautenschutz,
  • allgemeine Baudienstleistungen,
  • Fassadenbau,
  • Begleitung von Bauvorhaben,
  • Betreuung von Baustellen,
  • Vermittlung und Vermietung von Baumaterialien,
  • Vermittlung und Vermietung von Baumaschinen.

Der Begriff Rohbau umfasst üblicherweise Arbeiten an der grundlegenden Gebäudestruktur. Dazu können beispielsweise Mauerwerks-, Beton- und Stahlbetonarbeiten gehören. Beim Fassadenbau geht es um die Herstellung, Sanierung oder Verkleidung der äußeren Gebäudehülle.

Unter Bautenschutz fallen Arbeiten, die Gebäude gegen Feuchtigkeit, Witterung und andere schädliche Einwirkungen sichern sollen. Die Baustellenbetreuung kann dagegen organisatorische und koordinierende Aufgaben umfassen.

Vermittlung möglicherweise wichtiger Teil des Geschäftsmodells

Auffällig ist, dass der Unternehmensgegenstand mehrfach ausdrücklich von Vermittlung spricht. Die Gesellschaft durfte sowohl Bauprojekte als auch Baumaterialien und Baumaschinen vermitteln.

Das Geschäftsmodell konnte daher neben eigenen Bauleistungen auch darin bestehen, Auftraggeber mit ausführenden Betrieben, Nachunternehmern, Materiallieferanten oder Baumaschinenvermietern zusammenzubringen. Denkbar ist außerdem, dass die KMW Tower Bau GmbH einzelne Leistungen durch Subunternehmen ausführen ließ und selbst die Koordination oder Baustellenbetreuung übernahm.

Welche Arbeiten tatsächlich mit eigenem Personal ausgeführt und welche lediglich vermittelt wurden, lässt sich öffentlich nicht nachvollziehen.

Keine größeren Referenzprojekte nachweisbar

Die KMW Tower Bau GmbH wurde in Unternehmens- und Branchenverzeichnissen als Bauunternehmen beziehungsweise Maurerbetrieb geführt. Die wirtschaftliche Tätigkeit im Baugewerbe ist damit grundsätzlich erkennbar.

Konkrete größere Bauprojekte, bei denen das Unternehmen nachweisbar als Bauträger, Generalunternehmer oder ausführendes Hauptunternehmen tätig war, sind öffentlich jedoch nicht festzustellen. Eine eigene Internetseite mit einer Übersicht über Bauvorhaben, Auftraggeber oder Referenzobjekte ist ebenfalls nicht erkennbar.

Auch zur Zahl der Mitarbeiter, zum Umfang des Maschinenparks und zu laufenden Aufträgen liegen keine belastbaren öffentlichen Angaben vor. Deshalb kann nicht festgestellt werden, ob die Gesellschaft zuletzt noch mehrere Baustellen betrieb oder ihr Geschäft bereits vor dem Insolvenzantrag eingeschränkt hatte.

Für die Geschäftsjahre 2021 bis 2023 wurden Jahresabschlüsse hinterlegt. Der Abschluss für 2023 wurde allerdings erst im Dezember 2025 veröffentlicht. Frei zugängliche Angaben zu Umsatz, Gewinn, Verlusten und Verbindlichkeiten sind nicht verfügbar.

Mehrere Namen und Geschäftsanschriften

Seit ihrer Gründung durchlief die Gesellschaft mehrere Veränderungen. Neben den früheren Firmennamen LOOPY GmbH und KMW Holding GmbH wechselte auch die Geschäftsanschrift mehrfach.

Als frühere Anschriften wurden unter anderem die Flottwellstraße 25, der Storkwinkel 19 und die Lehrter Straße 47 in Berlin geführt. Seit Januar 2022 befindet sich die eingetragene Geschäftsanschrift in der Franz-Stenzer-Straße 27 in Berlin-Marzahn.

Die häufigen Änderungen sind für sich genommen kein Beleg für wirtschaftliche Probleme. Sie zeigen jedoch, dass sich die Gesellschaft innerhalb ihrer kurzen Unternehmensgeschichte mehrfach organisatorisch und geschäftlich neu ausgerichtet hat.

Folgen für Auftraggeber und Subunternehmen

Von einem vorläufigen Insolvenzverfahren im Baugewerbe können insbesondere Bauherren, Auftraggeber, Beschäftigte, Handwerksbetriebe, Subunternehmen, Materiallieferanten und Baumaschinenvermieter betroffen sein.

Ob die KMW Tower Bau GmbH derzeit noch laufende Baustellen betreut, ist nicht bekannt. Die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters führt nicht automatisch zur sofortigen Einstellung des Geschäftsbetriebs. Bestehende Bauarbeiten können fortgeführt werden, wenn dies wirtschaftlich sinnvoll ist und der vorläufige Insolvenzverwalter zustimmt.

Vertragspartner sollten offene Rechnungen, Abschlagszahlungen, Gewährleistungsansprüche und den jeweiligen Stand laufender Arbeiten dokumentieren. Noch ausstehende Zahlungen dürfen nicht ohne Abstimmung unmittelbar an die KMW Tower Bau GmbH geleistet werden.

Insolvenzursache noch nicht bekannt

Der Beschluss nennt weder den Antragsteller noch den konkreten Insolvenzgrund. Es ist daher offen, ob das Unternehmen selbst oder ein Gläubiger den Insolvenzantrag gestellt hat.

Auch über die Höhe der Schulden und die Ursachen der wirtschaftlichen Schwierigkeiten liegen keine amtlichen Angaben vor. Denkbare branchentypische Probleme wie gestiegene Baukosten, Forderungsausfälle, Verzögerungen auf Baustellen oder Konflikte mit Auftraggebern dürfen deshalb nicht ohne weitere Nachweise als Ursache dargestellt werden.

Das eigentliche Insolvenzverfahren ist noch nicht eröffnet. Erst nach der Prüfung durch Dr. Florian Kleinschmit entscheidet das Amtsgericht Charlottenburg, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet, der Antrag mangels Masse abgewiesen oder das Verfahren auf andere Weise beendet wird.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Windpark Hangen-Weisheim: Schulden sinken – doch das Eigenkapital schmilzt deutlich

Next Post

Aldi Nord ruft Mini-Ventilator zurück: Fehlerhaftes USB-C-Kabel kann Geräte beschädigen