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Nauen III Immobilien Projektentwicklungs GmbH: Insolvenz mangels Masse abgewiesen – für Berliner Projektentwickler reicht Vermögen nicht einmal für Verfahrenskosten
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Nauen III Immobilien Projektentwicklungs GmbH: Insolvenz mangels Masse abgewiesen – für Berliner Projektentwickler reicht Vermögen nicht einmal für Verfahrenskosten

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Für die Nauen III Immobilien Projektentwicklungs GmbH aus Berlin wird kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet. Das Amtsgericht Charlottenburg hat den von einem Gläubiger gestellten Insolvenzantrag mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse abgewiesen.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 3601 IN 5071/25 geführt. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Charlottenburg unter HRB 239844 eingetragen. Als Geschäftsanschrift nennt die Insolvenzbekanntmachung die Meinekestraße 13, 10719 Berlin.

Zum Zeitpunkt der gerichtlichen Insolvenzentscheidung wurde die Gesellschaft durch Geschäftsführerin Sylvia Aurich vertreten.

Bemerkenswert ist allerdings: Seit der Insolvenzentscheidung vom 30. Januar 2026 hat sich die handelsregisterliche Situation verändert. Sylvia Aurich wurde später als Geschäftsführerin gelöscht. Seit März 2026 wird Mahmut Nedimi Tosun als Geschäftsführer geführt.

Kein Eigenantrag – ein Gläubiger wollte die Insolvenz

Ein wichtiger Unterschied zu vielen anderen Insolvenzverfahren besteht darin, dass die Nauen III Immobilien Projektentwicklungs GmbH den Antrag nicht selbst gestellt hatte.

Das Amtsgericht spricht ausdrücklich vom „antragstellenden Gläubiger“.

Ein Gläubiger hatte also wegen einer gegen die Gesellschaft bestehenden Forderung die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt.

Das Gericht kam anschließend jedoch zu dem Ergebnis, dass nicht genügend Vermögen vorhanden ist, um die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu bezahlen.

Der Insolvenzantrag wurde deshalb mangels Masse abgewiesen.

Was bedeutet die Abweisung mangels Masse?

Die Entscheidung ist für die wirtschaftliche Beurteilung der Gesellschaft gravierend.

Ein Insolvenzverfahren verursacht Kosten, insbesondere Gerichtskosten sowie die Vergütung eines Insolvenzverwalters. Ist voraussichtlich nicht einmal genügend frei verfügbares Vermögen vorhanden, um diese Kosten zu finanzieren, wird das Verfahren gemäß § 26 InsO grundsätzlich nicht eröffnet, sofern kein ausreichender Kostenvorschuss geleistet wird.

Für Gläubiger ist das regelmäßig eine besonders ungünstige Situation.

Es gibt dann gerade kein normales Insolvenzverfahren, in dem ein Insolvenzverwalter sämtliche Vermögenswerte ermittelt, verwertet und einen verbleibenden Erlös nach den insolvenzrechtlichen Regeln an die Gläubiger verteilt.

Immobilien kaufen, entwickeln, bebauen und wieder verkaufen

Die Nauen III Immobilien Projektentwicklungs GmbH ist eine klassische Immobilien-Projektgesellschaft.

Der Unternehmensgegenstand lautet:

An- und Verkauf eigener Immobilien sowie deren Entwicklung und Bebauung.

Damit war die Gesellschaft nicht als klassischer Immobilienmakler für fremde Eigentümer konzipiert. Vielmehr sollte sie Immobilien beziehungsweise Grundstücke auf eigene Rechnung erwerben, entwickeln und bebauen und anschließend gegebenenfalls wieder veräußern.

Öffentlich wird die Gesellschaft entsprechend den Bereichen Immobilien sowie Bauträger- und Projektentwicklung zugeordnet.

Gerade bei solchen Gesellschaften hängt die wirtschaftliche Situation häufig entscheidend vom Erfolg einzelner Grundstücks- und Bauprojekte ab.

Gesellschaft wurde erst 2022 gegründet

Auch die Nauen III Immobilien Projektentwicklungs GmbH ist vergleichsweise jung.

Sie wurde aufgrund eines Gesellschaftsvertrages vom 13. Januar 2022 gegründet und im selben Jahr beim Amtsgericht Charlottenburg eingetragen.

Das Stammkapital beträgt 25.000 Euro.

Als erste Geschäftsanschrift wurde Teerofenweg 13 in 16727 Oberkrämer geführt.

Später wechselte die Gesellschaft nach Berlin. Zu den zwischenzeitlichen Anschriften gehörte Kurfürstendamm 225/226, 10719 Berlin.

Heute wird die Meinekestraße 13 in Berlin-Charlottenburg als Geschäftsanschrift geführt.

Schon der Firmenname deutet auf eine Projektserie in Nauen

Interessant ist die Bezeichnung „Nauen III“.

Im selben gesellschaftlichen Umfeld existieren beziehungsweise existierten weitere Projektgesellschaften mit ähnlichen Namen, darunter die Nauen I Immobilien Projektentwicklungsgesellschaft mbH und die Nauen II Immobilien Projektentwicklungs GmbH.

Alle drei Gesellschaften sind beziehungsweise waren an derselben Berliner Geschäftsadresse in der Meinekestraße 13 registriert.

Bei der Nauen I Immobilien Projektentwicklungsgesellschaft lässt sich der konkrete Projektzweck besonders deutlich nachvollziehen: Diese Gesellschaft wurde zur Entwicklung, Bebauung und Veräußerung des Grundstücks Ketziner Straße 18 in Nauen gegründet.

Das spricht für eine Struktur, bei der einzelne Immobilienvorhaben über separate Projektgesellschaften organisiert wurden.

Welches konkrete Grundstück oder Bauvorhaben dagegen unmittelbar der Nauen III Immobilien Projektentwicklungs GmbH zugeordnet war, lässt sich aus den öffentlich auffindbaren Informationen nicht mit ausreichender Sicherheit bestimmen.

Der Firmenname allein reicht nicht aus, um ihr ein bestimmtes Projekt in Nauen zuzuschreiben.

Zahlreiche Immobiliengesellschaften an der Berliner Adresse

Die Geschäftsanschrift Meinekestraße 13 ist auffällig.

Dort sind beziehungsweise waren zahlreiche Unternehmen aus dem Immobilienbereich registriert.

Neben Nauen I, Nauen II und Nauen III finden sich dort weitere Projekt-, Grundstücks-, Beteiligungs- und Immobiliengesellschaften.

Dies unterstreicht, dass Nauen III in einem größeren gesellschaftlichen Immobilienumfeld angesiedelt ist.

Eine rechtliche oder wirtschaftliche Krise einer einzelnen Gesellschaft bedeutet jedoch nicht automatisch, dass andere Unternehmen an derselben Adresse ebenfalls insolvent sind.

Jede Projektgesellschaft muss eigenständig betrachtet werden.

Wechsel in der Geschäftsführung

Auch bei der Geschäftsführung gab es mehrere Veränderungen.

Zu den früheren Geschäftsführern gehörte Nicolae Grafi.

Im Februar 2023 übernahm Sylvia Aurich die Geschäftsführung. Sie ist in einem größeren Netzwerk verschiedener Berliner und Brandenburger Immobiliengesellschaften aktiv beziehungsweise aktiv gewesen.

Dazu gehören Gesellschaften aus den Bereichen Projektentwicklung, Grundstückshaltung, Altbausanierung und Immobilienverwaltung.

Die Insolvenzbekanntmachung vom 30. Januar 2026 nennt deshalb noch Sylvia Aurich als gesetzliche Vertreterin der Nauen III Immobilien Projektentwicklungs GmbH.

Auffällige Entwicklung nach der Insolvenzentscheidung

Nach der Abweisung des Insolvenzantrags kam es jedoch zu einer bemerkenswerten Registerentwicklung.

Am 27. Januar 2026 war zunächst eine Veränderung zur Geschäftsführung mit Sylvia Aurich registriert worden.

Später wurde ihre Eintragung jedoch von Amts wegen gemäß § 395 FamFG gelöscht, weil eine wesentliche Voraussetzung für die Eintragung fehlte.

Am 6. März 2026 wurde schließlich Mahmut Nedimi Tosun als Geschäftsführer eingetragen.

Die heute abrufbaren Registerinformationen weisen damit nicht mehr Sylvia Aurich, sondern Mahmut Nedimi Tosun als Geschäftsführer der Gesellschaft aus.

Das ist für die zeitliche Einordnung wichtig: Die Insolvenzentscheidung selbst stammt vom 30. Januar 2026 und betrifft den damaligen Register- und Vertretungsstand.

Mahmut Nedimi Tosun inzwischen auch Gesellschafter

Die aktuellen öffentlich verfügbaren Unternehmensdaten weisen Mahmut Nedimi Tosun nicht nur als Geschäftsführer, sondern auch als Gesellschafter aus.

Danach hält er die Geschäftsanteile der Nauen III Immobilien Projektentwicklungs GmbH.

Auch Tosun ist mit mehreren Gesellschaften aus dem Berliner Immobilienumfeld verbunden.

Zu seinen Unternehmensverbindungen gehören beziehungsweise gehörten unter anderem Gesellschaften aus den Bereichen Immobilienmanagement, Grundstücksentwicklung und Immobilienwirtschaft.

Damit bleibt die Nauen III Immobilien Projektentwicklungs GmbH auch nach der Abweisung des Insolvenzantrags personell in einem größeren Immobiliennetzwerk eingebunden.

Beteiligung an weiterer Immobiliengesellschaft

Interessant ist zudem, dass die Nauen III Immobilien Projektentwicklungs GmbH nach aktuellen Unternehmensinformationen selbst eine Beteiligung hält.

Ihr wird eine 100-prozentige Beteiligung an der NHT Immobilien Vertriebsgesellschaft GmbH aus Berlin zugerechnet.

Damit beschränkt sich die Gesellschaftsstruktur nicht zwingend auf ein einzelnes Grundstück oder Bauprojekt.

Gerade angesichts der Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse stellt sich die Frage, welchen wirtschaftlichen Wert solche Beteiligungen zum maßgeblichen Zeitpunkt tatsächlich hatten.

Aus öffentlich verfügbaren Angaben lässt sich dies jedoch nicht seriös beziffern.

Keine Angaben zur Höhe der Forderungen

Die Insolvenzbekanntmachung enthält keine Angaben dazu, welcher Gläubiger den Antrag gestellt hatte und wie hoch dessen Forderung war.

Ebenso wenig veröffentlicht das Gericht die Gesamthöhe der Verbindlichkeiten der Nauen III Immobilien Projektentwicklungs GmbH.

Nicht bekannt ist daher, wie viele weitere Gläubiger möglicherweise Forderungen gegen die Gesellschaft besitzen.

Auch über die Ursachen der wirtschaftlichen Schwierigkeiten macht die Entscheidung keine Angaben.

Es wäre deshalb nicht gerechtfertigt, die Entwicklung beispielsweise bestimmten Bauprojekten, Finanzierungskosten oder Problemen auf dem Immobilienmarkt zuzuschreiben, solange dafür keine konkreten Nachweise vorliegen.

Besonders problematisch für eine Immobilien-Projektgesellschaft

Die Abweisung mangels Masse ist bei einer Projektentwicklungsgesellschaft bemerkenswert.

Der eigentliche Unternehmenszweck besteht schließlich gerade im Erwerb und in der Entwicklung eigener Immobilien.

Trotz dieses Geschäftsmodells stellte das Insolvenzgericht zum maßgeblichen Zeitpunkt keine ausreichende freie Masse fest, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.

Das bedeutet allerdings nicht zwangsläufig, dass überhaupt keine Vermögenspositionen existierten.

Immobilien und Beteiligungen können beispielsweise mit Sicherungsrechten belastet sein oder wirtschaftlich keinen frei verfügbaren Wert für die Insolvenzmasse besitzen.

Welche konkrete Vermögensstruktur bei Nauen III vorlag, lässt sich aus dem veröffentlichten Beschluss nicht feststellen.

Keine neue Insolvenzmeldung vom September

Für die zeitliche Einordnung ist ein Punkt besonders wichtig: Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich nicht um eine neue Insolvenzentscheidung vom 3. September 2026.

Der Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg stammt bereits vom 30. Januar 2026.

Damit unterscheidet sich der Fall deutlich von den aktuellen Insolvenzanträgen und vorläufigen Insolvenzverwaltungen, die am 3. September 2026 angeordnet wurden.

Die Nauen III Immobilien Projektentwicklungs GmbH gehört daher nicht in eine Liste der am 3. September 2026 neu veröffentlichten Insolvenzfälle, sofern für diesen Tag keine weitere eigenständige Bekanntmachung zu der Gesellschaft vorliegt.

Verfahren endete ohne reguläre Insolvenzeröffnung

Im Ergebnis kam es in dem Verfahren 3601 IN 5071/25 nicht zur Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens.

Der von einem Gläubiger gestellte Antrag wurde vom Amtsgericht Charlottenburg mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse abgewiesen.

Die Gesellschaft bestand handelsregisterlich danach weiter; inzwischen haben sich sowohl Geschäftsführung als auch die gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse verändert.

Für Gläubiger bleibt die Entscheidung dennoch einschneidend: Zum Zeitpunkt der gerichtlichen Prüfung war nach Feststellung des Insolvenzgerichts nicht genügend freie Masse vorhanden, um ein reguläres Insolvenzverfahren zu finanzieren.

Der maßgebliche Beschluss zur Nauen III Immobilien Projektentwicklungs GmbH, Meinekestraße 13, 10719 Berlin, datiert vom 30. Januar 2026 und wird beim Amtsgericht Charlottenburg unter dem Aktenzeichen 3601 IN 5071/25 geführt.

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