Die STROMPREIS24 Holding GmbH aus Bad Kissingen befindet sich seit dem 3. September 2026 unter vorläufiger Insolvenzverwaltung. Das Amtsgericht Schweinfurt hat um 11:10 Uhr entsprechende Sicherungsmaßnahmen angeordnet.
Das Insolvenzantragsverfahren wird unter dem Aktenzeichen IN 208/26 geführt. Sitz der Gesellschaft ist Salinenstraße 26, 97688 Bad Kissingen. Eingetragen ist das Unternehmen beim Amtsgericht Schweinfurt unter HRB 9791.
Geschäftsführer ist Matthias Tangemann.
Zum Verfahrensbevollmächtigten der Gesellschaft wurde Rechtsanwalt Hans Müller aus Wiesentheid benannt.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellte das Amtsgericht Rechtsanwältin Andrea Wollner aus Würzburg.
Die Gesellschaft darf seit der gerichtlichen Entscheidung nicht mehr uneingeschränkt über ihr Vermögen verfügen. Verfügungen sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Ausdrücklich erfasst die gerichtliche Anordnung auch die Einziehung von Außenständen.
Holding für Unternehmen aus Energieberatung und Energievermittlung
Die STROMPREIS24 Holding GmbH ist keine klassische Energieversorgungsgesellschaft.
Ihr Unternehmensgegenstand besteht im Halten und Verwalten von Beteiligungen, insbesondere an Unternehmen aus den Bereichen Energieberatung und Energievermittlung.
Die Beteiligungen werden im eigenen Namen und auf eigene Rechnung gehalten. Eine Vermögensverwaltung für fremde Kunden ist ausdrücklich nicht Gegenstand der Gesellschaft.
Damit fungiert die STROMPREIS24 Holding GmbH in erster Linie als gesellschaftsrechtliches Dach für Beteiligungen und nicht als Strom- oder Gasversorger.
Strompreis24 vermittelt Strom- und Gasverträge
Das wirtschaftliche Umfeld hinter dem Namen Strompreis24 ist dagegen klar auf den Energiemarkt ausgerichtet.
Unter der Bezeichnung Strompreis24 werden Gewerbe- und Geschäftskunden bei der Prüfung und Vermittlung von Strom- und Gasverträgen unterstützt.
Das Angebot richtet sich unter anderem an Handwerksbetriebe, Industrieunternehmen, Einzelhandel, Gastronomie und Hotellerie, Immobilienverwaltungen, Büros, Praxen, Logistikunternehmen, Vereine sowie andere gewerbliche Verbraucher.
Nach dem öffentlich dargestellten Geschäftsmodell werden bestehende Strom- und Gasverträge geprüft, Tarife verglichen und mögliche Einsparpotenziale ermittelt.
Darüber hinaus unterstützt Strompreis24 Kunden beim Wechsel zu anderen Energieanbietern.
Das Unternehmen beziehungsweise die Marke versteht sich dabei ausdrücklich als Energiemakler und unabhängiger Vermittler für Strom- und Gasverträge im B2B-Bereich.
Strompreis24 ist demnach kein eigener Energieversorger und kein Netzbetreiber.
Geschäft mit Gewerbekunden im Mittelpunkt
Der Schwerpunkt liegt insbesondere auf Geschäftskunden.
Für Unternehmen spielen bei Energieverträgen neben dem eigentlichen Strom- oder Gaspreis auch Vertragslaufzeiten, Kündigungsfristen, Verbrauchsmengen, mehrere Verbrauchsstellen und unterschiedliche Tarifmodelle eine Rolle.
Genau an diesem Punkt setzt das Vermittlungsmodell von Strompreis24 an.
Kunden sollen ihre bestehenden Vertragsbedingungen überprüfen lassen und anschließend entscheiden können, ob ein Anbieterwechsel oder eine Anpassung wirtschaftlich sinnvoll ist.
Das Geschäftsmodell ähnelt damit einem spezialisierten Maklergeschäft – allerdings nicht für Versicherungen oder Immobilien, sondern für Energieverträge.
Vertrieb über Energiemakler und Handelsvertreter
Zum Strompreis24-Konzept gehörte beziehungsweise gehört auch der Aufbau eines eigenen Vertriebsnetzes.
Öffentlich wurde nach Handelsvertretern für den Strom- und Gasvertrieb im Gewerbekundenbereich gesucht.
Interessenten wurde angeboten, als Energiemakler tätig zu werden und Unternehmen bei der Vermittlung von Strom- und Gasverträgen zu unterstützen.
Dabei wurde mit einem Provisionsmodell, flexiblen Arbeitszeiten und Möglichkeiten zum Aufbau eigener Vertriebsteams geworben.
Das zeigt, dass Strompreis24 nicht ausschließlich über eine zentrale Beratungsstelle arbeitete, sondern zumindest konzeptionell auf ein Netzwerk selbstständiger beziehungsweise vertrieblich tätiger Partner setzte.
Holding ist erst seit 2025 unter diesem Namen aktiv
Besonders auffällig ist das sehr junge Alter der heutigen STROMPREIS24 Holding GmbH.
Die Gesellschaft geht auf eine bereits 2024 gegründete Vorrats- beziehungsweise Vermögensverwaltungsgesellschaft zurück.
Ursprünglich firmierte sie als MAURITIUS 284. Vermögensverwaltungs GmbH und hatte ihren Sitz in Bergisch Gladbach.
Der ursprüngliche Unternehmensgegenstand bestand lediglich in der Verwaltung eigenen Vermögens.
Im Juli 2025 wurde die Gesellschaft grundlegend umgestaltet.
Sie erhielt den Namen STROMPREIS24 Holding GmbH, der Unternehmensgegenstand wurde auf das Halten und Verwalten von Beteiligungen insbesondere aus der Energieberatung und Energievermittlung ausgerichtet und der Sitz nach Bad Kissingen verlegt.
Die Eintragung beim Amtsgericht Schweinfurt erfolgte am 11. August 2025.
Damit bestand die Gesellschaft unter ihrem heutigen Namen gerade einmal rund 13 Monate, bevor der Insolvenzantrag gestellt wurde.
Stammkapital beträgt 25.000 Euro
Das Stammkapital der STROMPREIS24 Holding GmbH beträgt 25.000 Euro.
Geschäftsführer Matthias Tangemann ist einzelvertretungsberechtigt.
Nach öffentlich verfügbaren Registerinformationen werden als Gesellschafter Matthias Tangemann und Hanne Marschall mit jeweils 50 Prozent geführt.
Ob diese Beteiligungsverhältnisse zum Zeitpunkt des Insolvenzantrags unverändert bestehen, müsste anhand der aktuellsten Gesellschafterliste abschließend geprüft werden.
Beteiligung an der GA Marketing GmbH
Besonders interessant ist eine öffentlich erkennbare Beteiligung an der GA Marketing GmbH aus Dresden.
Die STROMPREIS24 Holding GmbH wird dort als Gesellschafterin geführt.
Auch diese Gesellschaft steht in direkter personeller Verbindung zu Matthias Tangemann, der Geschäftsführer der GA Marketing GmbH ist.
Die GA Marketing GmbH besteht bereits wesentlich länger. Sie wurde 2007 eingetragen und ist seit 2015 unter anderem im Bereich E-Business, Internet und klassisches Marketing tätig.
Damit existiert eine konkrete gesellschaftsrechtliche Verbindung zwischen der jungen STROMPREIS24 Holding und einer bereits länger bestehenden Gesellschaft aus dem Umfeld von Matthias Tangemann.
Ob darüber hinaus weitere Beteiligungen bestehen und welche davon unmittelbar dem eigentlichen Strompreis24-Energiegeschäft zuzuordnen sind, ist öffentlich nicht vollständig nachvollziehbar.
Holding und operative Strompreis24-Tätigkeit müssen getrennt betrachtet werden
Bei der Einordnung der Insolvenz ist eine Unterscheidung besonders wichtig.
Insolvenzrechtlich betroffen ist nach der aktuellen Bekanntmachung ausschließlich die STROMPREIS24 Holding GmbH.
Das bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche Unternehmen, Beteiligungen, Vertriebspartner oder sonstigen geschäftlichen Aktivitäten unter dem Namen Strompreis24 ebenfalls insolvent sind.
Auch die Internetseite von Strompreis24 war zuletzt weiterhin erreichbar und warb weiterhin mit der Prüfung, Optimierung und Vermittlung von Gewerbestrom- und Gewerbegasverträgen.
Ob und in welcher rechtlichen Gesellschaft diese operative Tätigkeit im Einzelnen abgewickelt wird und welche Auswirkungen die Insolvenz der Holding darauf hat, lässt sich aus der Insolvenzbekanntmachung allein nicht ableiten.
Insolvenzantrag wurde ausdrücklich selbst gestellt
In diesem Fall besteht kein Zweifel darüber, wer den Insolvenzantrag eingereicht hat.
Das Amtsgericht Schweinfurt bezeichnet ausdrücklich einen Antrag der STROMPREIS24 Holding GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens „über das eigene Vermögen“.
Es handelt sich damit um einen Eigenantrag der Gesellschaft und nicht um einen von einem Gläubiger gestellten Insolvenzantrag.
Welche konkrete Insolvenzursache angegeben wurde, geht aus der veröffentlichten Entscheidung allerdings nicht hervor.
Insbesondere ist bislang nicht bekannt, ob Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung geltend gemacht wurde.
Wirtschaftliche Schwierigkeiten nach nur kurzer Zeit
Dass die Holding bereits rund ein Jahr nach ihrer Neuausrichtung einen Insolvenzantrag stellen musste, ist bemerkenswert.
Die Gesellschaft sollte gerade Beteiligungen aus dem Bereich Energieberatung und Energievermittlung bündeln und verwalten.
Welche wirtschaftliche Entwicklung innerhalb dieses kurzen Zeitraums zum Insolvenzantrag führte, ist bislang nicht öffentlich bekannt.
Es fehlen Angaben zu Verbindlichkeiten, Finanzierung, offenen Forderungen, Zahlungsverpflichtungen und möglichen wirtschaftlichen Problemen einzelner Beteiligungsunternehmen.
Auch lässt sich aus der Bekanntmachung nicht erkennen, ob die Holding selbst operativ wesentliche Einnahmen erzielte oder überwiegend von Ausschüttungen, Beteiligungserträgen oder konzerninternen Zahlungsströmen abhängig war.
Einziehung von Außenständen ausdrücklich eingeschränkt
Bemerkenswert ist eine Einzelheit des gerichtlichen Beschlusses.
Das Amtsgericht hat ausdrücklich festgelegt, dass auch die Einziehung von Außenständen unter den Zustimmungsvorbehalt fällt.
Sollten der STROMPREIS24 Holding GmbH also noch Forderungen gegen Beteiligungsgesellschaften, Geschäftspartner oder andere Schuldner zustehen, kann die Geschäftsführung diese nicht mehr ohne Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin einziehen beziehungsweise darüber verfügen.
Damit erhält Andrea Wollner eine weitreichende Kontrolle über die Liquiditätsbewegungen der Gesellschaft.
Andrea Wollner prüft nun Vermögen und Beteiligungen
Zu den wichtigsten Aufgaben der vorläufigen Insolvenzverwalterin dürfte nun gehören, die Beteiligungsstruktur der Holding vollständig zu erfassen.
Dabei ist insbesondere zu klären, an welchen Unternehmen die STROMPREIS24 Holding GmbH beteiligt ist, welchen wirtschaftlichen Wert diese Beteiligungen besitzen und ob daraus Forderungen oder laufende Einnahmen entstehen.
Ebenso wird zu untersuchen sein, welchen Verbindlichkeiten die vorhandenen Vermögenswerte gegenüberstehen.
Bei einer Holdinggesellschaft besteht das Vermögen häufig weniger aus klassischen Betriebsanlagen als vielmehr aus Gesellschaftsanteilen, Beteiligungen, Darlehensforderungen oder sonstigen Finanzpositionen.
Der tatsächliche Wert dieser Positionen hängt wiederum maßgeblich von der wirtschaftlichen Lage der jeweiligen Beteiligungsunternehmen ab.
Reguläres Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet
Der Beschluss vom 3. September 2026 bedeutet noch nicht, dass das reguläre Insolvenzverfahren bereits eröffnet wurde.
Die STROMPREIS24 Holding GmbH befindet sich zunächst im Insolvenzantragsverfahren.
Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird die Vermögens- und Finanzlage prüfen und dem Insolvenzgericht ihre Erkenntnisse mitteilen.
Anschließend entscheidet das Amtsgericht Schweinfurt über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Dabei wird unter anderem geprüft, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und genügend Vermögen vorhanden ist, um die Kosten des Verfahrens zu decken.
Zukunft des Strompreis24-Umfelds bleibt abzuwarten
Für Geschäftspartner und Kunden dürfte nun vor allem interessant sein, ob die Insolvenz der Holding Auswirkungen auf das operative Energievermittlungsgeschäft unter der Marke Strompreis24 hat.
Bislang ist eine solche Auswirkung nicht automatisch anzunehmen.
Die gerichtliche Entscheidung betrifft zunächst ausschließlich die STROMPREIS24 Holding GmbH.
Fest steht jedoch, dass ausgerechnet die Gesellschaft, die Beteiligungen im Bereich Energieberatung und Energievermittlung bündeln sollte, bereits kurze Zeit nach ihrer Neuausrichtung in ein Insolvenzantragsverfahren geraten ist.
Das Amtsgericht Schweinfurt hat am 3. September 2026 um 11:10 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der STROMPREIS24 Holding GmbH, Salinenstraße 26, 97688 Bad Kissingen, angeordnet.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen IN 208/26 geführt.