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voenixx Immobilienvermittlungsgesellschaft mbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die voenixx Immobilienvermittlungsgesellschaft mbH mit Geschäftsanschrift in Leipzig ist von einem Insolvenzantragsverfahren betroffen. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 26. August 2026 mangels Masse abgewiesen. Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen 810 IN 553/26 V-77- geführt.

Die Gesellschaft ist unter der Anschrift Pistorisstraße 28, 04229 Leipzig, ansässig und beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter HRB 119937 im Handelsregister eingetragen. Vertreten wird das Unternehmen durch Geschäftsführer Tim Wolfgang Glücker.

Die voenixx Immobilienvermittlungsgesellschaft mbH ist ihrem Unternehmensgegenstand nach eindeutig der Immobilienbranche zuzuordnen. Gegenstand des Unternehmens sind der Vertrieb und die Vermittlung von Immobilien sowie Immobiliengeschäften aller Art.

Damit liegt der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit insbesondere in der Vermittlung beziehungsweise Vermarktung von Immobilien und damit verbundenen Geschäften. Anders als klassische Projektentwickler oder Bestandshalter steht nach dem angegebenen Unternehmensgegenstand nicht der Bau oder das dauerhafte Halten eigener Immobilien, sondern vor allem deren Vertrieb und Vermittlung im Mittelpunkt.

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat den Insolvenzantrag gemäß § 26 Abs. 1 InsO mangels Masse abgewiesen. Dies bedeutet, dass das vorhandene Vermögen der Gesellschaft voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu decken und kein ausreichender Kostenvorschuss zur Verfügung steht.

Damit kommt es nicht zur Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens. Es wird folglich auch kein Insolvenzverwalter eingesetzt, der das Unternehmen und dessen Vermögen in einem eröffneten Verfahren verwaltet und verwertet.

Für Gläubiger ist eine Abweisung mangels Masse regelmäßig besonders problematisch. Sie macht deutlich, dass nach der gerichtlichen Prüfung nicht einmal genügend frei verfügbares Vermögen vorhanden ist, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu finanzieren. Ob und in welchem Umfang einzelne Gläubiger außerhalb eines Insolvenzverfahrens noch Forderungen realisieren können, hängt von den jeweiligen Umständen und noch vorhandenen verwertbaren Vermögenswerten ab.

Mit der Entscheidung vom 26. August 2026 ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der voenixx Immobilienvermittlungsgesellschaft mbH somit ohne Verfahrenseröffnung beendet worden.

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