Die Earth & Air Solutions GmbH mit Sitz in Melle ist gleich von mehreren Insolvenzantragsverfahren betroffen gewesen. Das Amtsgericht Osnabrück hat am 27. August 2026 drei Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Damit kommt es in keinem der drei Verfahren zur Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens.
Betroffen sind die Verfahren mit den Aktenzeichen 60 IN 15/24, 60 IN 54/25 und 60 IN 61/25. Auffällig ist dabei, dass die Aktenzeichen aus unterschiedlichen Jahren stammen. Mindestens eines der Verfahren reicht bereits in das Jahr 2024 zurück, zwei weitere stammen aus dem Jahr 2025. Über alle drei Anträge wurde nun am selben Tag entschieden.
Die Earth & Air Solutions GmbH hat ihre Geschäftsanschrift am Hermann-Löns-Weg 3 in 49324 Melle und ist beim Amtsgericht Osnabrück unter HRB 218266 im Handelsregister eingetragen. Geschäftsführer ist Dieter Butin.
Unternehmen im Bau- und Generalunternehmergeschäft
Die Earth & Air Solutions GmbH ist ihrem Unternehmensgegenstand nach in der Bauwirtschaft tätig. Das Unternehmen übernimmt die technische, wirtschaftliche und zeitliche Koordination der verschiedenen Unternehmen, die an der Ausführung eines Bauvorhabens beteiligt sind.
Darüber hinaus gehört die schlüsselfertige Erstellung von Bauleistungen als Generalunternehmen zum Geschäftszweck. Damit kann die Gesellschaft Bauvorhaben organisatorisch zusammenführen und deren vollständige Ausführung koordinieren.
Ein weiteres Geschäftsfeld ist der Handel mit Baustoffen und Baustofferzeugnissen. Der Unternehmensgegenstand verbindet damit das klassische Generalunternehmergeschäft mit der Koordination von Bauleistungen und dem Baustoffhandel.
Drei Verfahren enden mit derselben Entscheidung
Besonders bemerkenswert ist, dass beim Amtsgericht Osnabrück nicht nur ein einzelner Insolvenzantrag gegen die Gesellschaft anhängig war. Unter drei unterschiedlichen Aktenzeichen wurden Insolvenzantragsverfahren geführt:
60 IN 15/24
60 IN 54/25
60 IN 61/25
Alle drei Verfahren endeten am 27. August 2026 mit einer Abweisung mangels Masse gemäß § 26 Abs. 1 InsO.
Aus den Bekanntmachungen ergibt sich allerdings nicht eindeutig, wer die jeweiligen Insolvenzanträge gestellt hat. Die unterschiedlichen Formulierungen in den Rechtsmittelbelehrungen lassen erkennen, dass Antragsteller und Antragsgegner beteiligt waren; daraus sollte jedoch nicht ohne weitere Unterlagen auf die Identität der Antragsteller oder darauf geschlossen werden, ob Eigen- oder Gläubigeranträge vorlagen.
Vermögen reicht nicht für reguläres Insolvenzverfahren
Eine Abweisung mangels Masse erfolgt grundsätzlich dann, wenn das Vermögen des Schuldners voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken und auch kein ausreichender Vorschuss zur Verfügung steht.
Für die Earth & Air Solutions GmbH bedeutet die Entscheidung daher, dass kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet und kein Insolvenzverwalter für ein eröffnetes Verfahren eingesetzt wird.
Dass gleich drei Insolvenzantragsverfahren aus den Jahren 2024 und 2025 am selben Tag mangels Masse abgewiesen wurden, unterstreicht die besondere Situation des Unternehmens. Über die Ursachen der wirtschaftlichen Schwierigkeiten, die Höhe der Verbindlichkeiten oder die Zahl der betroffenen Gläubiger enthalten die gerichtlichen Bekanntmachungen dagegen keine Angaben.