Knapp vier Monate nach der tödlichen Amokfahrt in der Leipziger Innenstadt hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen 33-jährigen Mann erhoben. Die Vorwürfe wiegen schwer: Dem Beschuldigten werden zweifacher Mord und versuchter Mord in 85 Fällen zur Last gelegt. Darüber hinaus wirft ihm die Staatsanwaltschaft einen schweren gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr in 91 Fällen vor.
Damit erreicht die juristische Aufarbeitung des Geschehens eine neue Phase. Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung eines Hauptverfahrens muss nun das zuständige Gericht entscheiden. Die Anklage bedeutet noch keine Verurteilung; für den Beschuldigten gilt bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung die Unschuldsvermutung.
Ausgangspunkt des Verfahrens ist die tödliche Fahrt von Anfang Mai. Nach den vorliegenden Angaben fuhr der Mann damals mit seinem Auto in die Leipziger Fußgängerzone. Die Folgen waren verheerend: Zwei Menschen kamen ums Leben, sechs weitere wurden verletzt.
Die nun erhobene Anklage geht mit ihren Vorwürfen allerdings deutlich über die Zahl der tatsächlich körperlich verletzten Personen hinaus. Dass die Staatsanwaltschaft versuchten Mord in 85 Fällen und einen schweren gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr in 91 Fällen annimmt, zeigt, wie umfassend sie das Geschehen strafrechtlich bewertet. Welche konkreten Personen und Situationen den einzelnen Tatvorwürfen zugrunde liegen, geht aus den vorliegenden Informationen jedoch nicht hervor.
Besonders schwer wiegt der Mordvorwurf. Für eine entsprechende Verurteilung muss das Gericht nicht nur feststellen, dass der Angeklagte für den Tod der beiden Menschen verantwortlich ist, sondern auch, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für Mord erfüllt sind. Welche Mordmerkmale die Staatsanwaltschaft konkret annimmt, wird in den vorliegenden Angaben nicht genannt.
Ähnliches gilt für die 85 Fälle des versuchten Mordes. Die hohe Zahl macht deutlich, dass die Ermittlungsbehörde offenbar zahlreiche Menschen als von der Tat unmittelbar betroffen beziehungsweise gefährdet betrachtet. Wie die Staatsanwaltschaft die einzelnen Fälle begründet und welche Beweismittel dafür vorliegen, dürfte erst im weiteren Verfahren detailliert deutlich werden.
Zusätzlich steht der Vorwurf eines schweren gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in 91 Fällen im Raum. Auch hier fehlen in der bislang vorliegenden Mitteilung nähere Einzelheiten zur konkreten rechtlichen Zuordnung.
Die Ermittlungen nach einer solchen Tat sind regelmäßig umfangreich. Für die strafrechtliche Bewertung können unter anderem der genaue Fahrtverlauf, Geschwindigkeit und Fahrtrichtung, Zeugenaussagen sowie technische und weitere Ermittlungsbefunde eine Rolle spielen. Welche dieser Beweismittel im Leipziger Verfahren konkret vorliegen und wie sie bewertet wurden, lässt sich aus den bisher genannten Informationen allerdings nicht ableiten.
Eine zentrale Frage eines möglichen Prozesses dürfte zudem sein, mit welcher Absicht der 33-Jährige gehandelt haben soll. Gerade bei den zahlreichen Vorwürfen des versuchten Mordes wird das Gericht die Voraussetzungen für jeden angeklagten Fall prüfen müssen. Die Staatsanwaltschaft hat mit der Anklage ihre rechtliche Bewertung vorgelegt – ob diese vor Gericht Bestand hat, ist damit noch nicht entschieden.
Für Leipzig hatte die Fahrt Anfang Mai dramatische Folgen. Zwei Menschen verloren ihr Leben, sechs weitere wurden verletzt. Nun beginnt knapp vier Monate später die nächste Phase der juristischen Aufarbeitung.
Mit zwei Mordvorwürfen, 85 Fällen des versuchten Mordes und 91 vorgeworfenen schweren gefährlichen Eingriffen in den Straßenverkehr hat das Verfahren eine außergewöhnliche Dimension. Sollte das Gericht die Anklage zulassen, werden im Hauptverfahren vor allem die Hintergründe der Fahrt, die konkrete Gefährdung der einzelnen Betroffenen und die Frage nach Vorsatz und strafrechtlicher Verantwortung im Mittelpunkt stehen.